Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Derselbe  soll  alsbald  zur  Ratifikation  saͤmtlicher  betheiligten  Regierungen  vorgelegt
  und  die  Auswechselung  der  Ratifikations-Urkunden  mit  möglichster  Beschleunigung
  in  Berlin  bewirkt  werden.

So  geschehen  Berlin,  den  13.  November  1841.

(gez.)  Ernst  Michaelis.  Heinrich  Theodor  Ludwig  Schwedes.
(L.  8.)  (L.  8.)  "
(gez.)  Adolph  Georg  Theodor  Pochhammer.
(I.  8)
Vertrag
zwischen

Preußen,  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Kurhessen,  dem  Großherzogthume
  Hessen,  den  zu  dem  Thüringischen  Zoll=  und  Handels-Bereine  gehörigen
Staaten,  Nassau  und  der  freien  Stadt  Frankfurt  einerseits  und  Waldeck

andererseiteé,

den
Anschluß  des  Fürstenthums  Pyrmont  an  das  Zollspstem  Preußens
und  der  übrigen  Staaten  des  Zollveins
betreffend.

Nachdem  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  zu  Waldeck  und  Pyrmont  den  Wunsch
zu  erkennen  gegeben  haben,  datz  bei  der  nunmehr  bevorstehenden  Einverleibung  des
Preußischen  Amtes  Lügde  in  den  Zollverein  auch  das  Fürstenthum  Pyrmont,  dem
deshalb  in  dem  Vertrage  vom  16.  April  1831  über  die  Vereinigung  des  Fürstenthums
Waldeck  mit  den  westlichen  Preußischen  Provinzen  zu  einem  Zollsysteme  verabredeten,
und  in  dem  Vertrage  vom  9.  Januar  1838  über  die  fernere  Vereinigung  des  Fürstenthums
  Waldeck  mit  Preußen  zu  einem  übereinstimmenden  Zoll=  und  Steuer-Systeme

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