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Derselbe soll alsbald zur Ratifikation saͤmtlicher betheiligten Regierungen vorgelegt
und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden mit möglichster Beschleunigung
in Berlin bewirkt werden.
So geschehen Berlin, den 13. November 1841.
(gez.) Ernst Michaelis. Heinrich Theodor Ludwig Schwedes.
(L. 8.) (L. 8.) "
(gez.) Adolph Georg Theodor Pochhammer.
(I. 8)
Vertrag
zwischen
Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume
Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll= und Handels-Bereine gehörigen
Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Waldeck
andererseiteé,
den
Anschluß des Fürstenthums Pyrmont an das Zollspstem Preußens
und der übrigen Staaten des Zollveins
betreffend.
Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont den Wunsch
zu erkennen gegeben haben, datz bei der nunmehr bevorstehenden Einverleibung des
Preußischen Amtes Lügde in den Zollverein auch das Fürstenthum Pyrmont, dem
deshalb in dem Vertrage vom 16. April 1831 über die Vereinigung des Fürstenthums
Waldeck mit den westlichen Preußischen Provinzen zu einem Zollsysteme verabredeten,
und in dem Vertrage vom 9. Januar 1838 über die fernere Vereinigung des Fürstenthums
Waldeck mit Preußen zu einem übereinstimmenden Zoll= und Steuer-Systeme
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