Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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die  erledigte  Stelle  eines  Dekans  und  Stadtpfarrers  zu  Freudenstadt  dem  Pfarrer
  Baur  in  Bonlanden,  Amts-Debanats  Stuttgart,

die  erledigte  Stelle  eines  evangelischen  Dekans  und  Stadtpfarrers  zu  Neuenstadt
am  Kocher  dem  Pfarrer  Eyth  in  Deitzisaa,  Dekanats  Eßlingen,  und

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Gosheim,  Dekanats  Spaichingen,  dem  Pfarrer
Alber  in  Vogt,  Dekanats  Ravensburg,  gnädigst  verliehen.

Seine  Königliche  Majestt  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  12.  d.  M.
dem  Gerichts-Aktuar  Freiherrn  v.  Crailsheim  in  Reutlingen  die  nachgesuchte  Entlassung
  von  seiner  Stelle  in  Gnaden  zu  ertheilen,  und

die  erledigte  Amts-Notarsstelle  in  Weil  der  Stadt,  Oberamts  Leonberg,  dem
Amts-Notar  außer  Dienst,  Scheuffele,  derzeit  in  Stuttgart,  zu  übertragen  geruht.

Nach  höchstem  Dekrete  vom  16.  d.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestär
den  Commandanten  des  dritten  Infanterie-Regiments,  Obersten  v.  Baumbach,  zum
General-Quartiermeisterstab  verseßt,

den  Bataillons-Commandanten  des  vierten  Infanterie-Regiments,  Oberst-Lieutenant
  v.  Hoffmann,  zum  Obersten  und  Commandanten  des  dritten  Infanterie-Regiments,


den  Bataillons-C  danten  des  achten  Infanterie-Regiments,  Major  v.  Reinhardt,
  zum  Oberst-Lieutenant  im  vierten  Infanterie-Regiment,  und

 

den  Hauptmann  des  ersten  Infanterie-Regiments,  v.  Donop,  zum  Major  und
Bataillons-Co  danten  im  achten  Infanterie-Regiment  befbrdert.

Vermoöge  höchster  Entschließung  vom  18.  d.  M.  ist  die  erledigte  katholische  Pfarrei
  Groß-Schaffhausen,  Dekanats  Wiblingen,  dem  Stadtpfarrei-Verweser  Meyer  in
Leutkirch  gnädigst  übertragen  worden.

Die  patronatische  Romination  des  evangelischen  Predigt=  und  Reallehramts-Candidaten
  Boger,  von  Stuttgart,  auf  die  erledigte  Reallehrersstelle  in  Oehringen  hat
unter  dem  15.  d.  M.  die  Königliche  Bestätigung  erhalten.

 

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