Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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eines evangelischen Hausgeistlichen an dem Arbeitshause zu Markgröningen, wie bisher, gegen 
eine besondere Belohnung von 145 fl. zu übernehmen. 
3) Da die Pfarrei Wiernsheim, Dekanats Knittlingen, wegen eines Bauwesens am 
dortigen Pfarrhause inzwischen nicht besetzt werden konnte, so wird der in dem Reg. Blatte 
vom 28. Februar d. J., Nr. 8 enthaltene Bewerber-Aufruf hiermit unter Anberaumung 
einer Meldungsfrist von vier Wochen mit dem Anfügen erneuert, daß das Einkommen in 
Folge einer Berichtigung nun auf 886 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet ist. 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Fürnsal, Dekanats Sulz, welche im Mutterokte 
256, in 7 bis 11 Stunden entfernten Filialien, worunter eines mit Kirche und Schule, 
645 Kirchengenossen zählt und mit einem auf 829 fl. berechneten Einkommen verbunden ist, 
dessen Verwandlung nach den Bestimmungen der Oberkirchenbehörde vorbehalten wird, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die Pfarrei Reinsbronn, Dekanats Weikersheim, welche 705 
Kirchengenossen zählt und mit einem auf 600 fl. berechneten, verwandelten Einkommen ver- 
bunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig 
zu melden. 
6) Die Bewerber um die katholische Pfarrstelle in Eglofs, Dekanats Wangen, welche 
im Parrort und in 22 Filialweilern und Höfen 1041 Pfarrgenossen zählt und von eigenen 
Gütern, einigen Zehenten, Besoldungen und Gebühren ein ständiges Cinkommen von 747 fl. 
gewährt, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem katbolischen Kirchenrathe 
vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Reichenbach, Dekanats Spai- 
chingen, welche im Pfarrorte nebst einem Filialhofe 578 Pfarrgenossen zählt und von Gütern, 
Zehenten, Grunvgefällen, Besoldungen und Gebühren ein ständiges Einkomen von 702 fl. 
gewährt, werden aufgefordert, binnen vier Wochen sich bei dem katholischen Kirchenrathe vor- 
schriftmäßig zu melden. 
8) Die befähigten Bewerber um die erledigte Reallehrstelle in Schramber g, O. A. 
Oberndorf, mit welcher ein Gehalt von 600 fl. nebst Amtswohnung und die Verpflichtung 
zu 32 wöchentlichen Unterrichtsstunden verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem 
K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoloungklasse stehende Revierför- 
stersstelle zu Weil im Schönbuch, Forsts Tübingen, werden aufgefordert, binnen vier 
Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
— Gedruckt bel G. Hasselbrink. 
 
	        
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