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Ansuchen, die Vorbehalte von Unterpfands= und Eigenthums-Rechten, die sich in den vorge-
legten Kaufbriefen oder anderen Urkunden finden, unter Beobachtung der bei Bestellung eines
Unterpfands wesentlichen Erfordernisse, in die Unterpfands-Bücher einzutragen.
Mit Rücksicht hierauf wird in Ansehung derjenigen Gemeinden, in welchen Mand-
Hülfs-Beamte aufgestellt sind, diesen Letzteren zur besondern Pflicht gemacht, von Zeit zu
Zeit die Contractbücher zu durchgehen, und dafür zu sorgen, daß die Verfügungen, welche
die Unterpfands-Behörde den Kaufbriefen und ähnlichen Urkunden gemäß in Absicht auf äl-
tere, oder jetzt erst entstehende Pandrechte zu treffen veranlaßt ist, ohne Verzug in gesetz-
licher Form erfolgen.
Stuttgart den 7. August 1845.
Prieser.
B) Des Departements des Innern.
Der Behörde für die K. Thierarzneischule.
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung eines neuen Lehrkurses bei der K. Thierarzneischule.
Mit Anfang des Monats November d. J. beginnt bei der K. Thierarzneischule ein
neuer Lehrkurs. Diejenigen, welche Antheil daran zu nehmen wünschen und die erforder-
lichen Eigenschaften besitzen, in welcher Beziehung auf die Bekanntmachung im Regierungs-
Blatt von 1842, S. 503 verwiesen wird, haben ihre Gesuche so zeitlich den betreffenden
K. Oberämtern zu übergeben, daß diese nicht gehindert sind, dieselben noch im Laufe des
Monats September v. J. an die Behörde für die K. Thierarzneischule einzusenden.
Stuttgart den 2. August 1845.
Haußmann.
C) Des Krieg -Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
a) Aufruf der Bewerber für die im Oktober abzuhaltende Vorprüfung zur Aufnahme von
Offiziers-Zöglingen in die Regimenter.
Diejenigen Jünglinge, welche die dießjährige Vorprüfung zur Aufnahme als Regi-
ments-Offiziers-Zöglinge zu bestehen wünschen, haben sich Samstag den 19. Oktober Mor-