76 Die Reichsbank im Weltkriege
Eine ähnliche Entwicklung zeigt die Zahl der Teilnehmer der Abrechnungsstellen.
(Wegen der einzelnen Ziffern vgl. Tabelle 30.)
Die in diesen Zahlen zum Ausdruck gelangende Entwicklung darf als
eine recht erfreuliche bezeichnet werden, wenn man erwägt, daß die Umstellung
der Wirtschaft während des Krieges, insbesondere der Übergang großer Industrien
auf das Reich einer Inanspruchnahme der Abrechnungsstellen entgegenwirkte.
In diesem Zusammenhange verdient eine Einrichtung erwähnt zu
werden, die den Girokontoinhabern auch an solchen Plätzen, an denen sich die
Errichtung einer förmlichen Abrechnungsstelle mangels genügenden Verrechnungsmaterials
oder wegen räumlicher und sonstiger Schwierigkeiten nicht
ermöglichen ließ, die Vorteile einer kostenlosen Einziehung ihrer Platzschecks
und einer Verrechnung ohne jede Bargeldbewegung verschaffte: die sogenannte
„kleine“ Abrechnung. Dieses Verfahren spielt sich wie folgt ab: Die an den
Reichsbankgiroverkehr angeschlossenen Firmen, vornehmlich Geldinstitute, ferner
aber Post, Eisenbahn, Finanz= und sonstige Behörden, in deren Kassenverkehr
Schecks vorkommen, reichen die zur Einziehung bestimmten Schecks mit der Aufschrift:
„Nur zur Verrechnung“ und mit Giro an die Reichsbank unter Beifügung
des Vermerks „ohne Kosten“ auf einem besonderen Vordruck möglichst
bis 11 Uhr vormittags ein. Die Bezogenen der Schecks müssen Girokonto bei
der den Einzug besorgenden Reichsbankanstalt haben. Der Zahlungsort der
Schecks muß mit dem Sitz der Bankanstalt übereinstimmen. Um 11 Uhr werden
die Endbeträge der Gutschriftsbelege und die von jedem Bezogenen zu honorierenden
einzelnen Schecks summiert. Jedem Beteiligten wird die von ihm zu
zahlende Summe meist telephonisch mit der Aufforderung angesagt, die von
der Bankanstalt quittierten Schecks gegen einen roten Scheck über die mitgeteilte
Summe abholen zu lassen. Die Scheckbezogenen haben sich ein für allemal
schriftlich zu verpflichten, auf den Telephonanruf den roten Scheck möglichst umgehend
einzureichen und etwa nicht in Ordnung gehende Schecks bis 12½ Uhr
zur Gutschrift auf Girokonto wieder zurückzugeben. Unbezahlte Schecks, bei
deren Rückgabe im allgemeinen eine Gebühr erhoben wird, werden abgesetzt.
Das Verfahren erfreute sich bald großer Beliebtheit und wurde in steigendem
Umfange benutzt.