Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Zur Leitung von Interpretations-Uebungen über die katholischen Briefe in zwei 
öffentlichen Stunden erbietet sich Repetent Dr. phil. Schrsder. 
Zweiter Theil ver Kirchengeschichte, fünfmal wöchentlich um 8 Uhr, Prof. Dr. 
v. Baur. 
Erster Theil der christlichen Glaubenslehre mit Einschluß der Apologetik 
fünf bis sechsmal wöchentlich um 7 Uhr, Prof. I)r. Landerer. 
Zweiter Theil der christlichen Dogmengeschichte fünf bis sechsmal in noch zu 
bestimmenden Stunden, Derselbe. 
Erster Theil der christlichen Sittenlehre, fünfmal wöchentlich um 11 Uhr, Prof. 
Dr. Beck. 
Zweiter Theil der praktischen Glaubenslehre, zwei bis dreimal wöchentlich um 
5 Uhr, Derselbe. 
Grundsätze des protestantischen Kirchenrechts, Dienstag und Mittwoch um 4 Uhr, 
Prof. Dr. v. Baur. 
Homiletische Entwicklung evangelischer Perikopen, unter Zugrundlegung 
einer Auswahl aus den beiden Jahrgängen der vaterländischen Kirche, viermal wöchentlich 
um 3 Uhr, Prof. Dr. v. Schmid. 
Leitung der bomiletischen und katechetischen Uebungen in der evangelischen 
Predigeranstalt, Derselbe. 
Pädagogik und Volksschulkunde zwei bis dreimal in der Woche öffentlich, Hel- 
fer Palmer. 
b) Katholisch-theologische Falultät. 
Alttestamentliche Einleitung, am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 
8—9 Uhr, Prof. Ior. Welte. 
Neutestamentliche Hermeneutik, am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 
von 10—11 Uhr, Prof. Schimele. 
Erklärung der kleinen Propheten (Fortsetzung) am Montag, Mittwoch und Frei- 
tag von 2—3, am Samstag von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Welte. 
Zweite Hälfte der spnoptischen Erklärung der vier Evangelien wöschentlich 
fünfmal um 3 Uhr, Prof. Gehringer. 
Erklärung der Pastoralbriefe am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 
11—12 Uhr, Prof. Schimele.
	        
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