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Das Lehenrecht und das Handels-, Wechsel= und Gewerberechs, jenes
in drei, dieses in zwei wöchentlichen Stunden, nach seinen Grundrissen und Mittermaiers
Grundsätzen von 4—5 Uhr, Derselbe.
Württembergisches Privatrecht nach seinem Lehrbuche fünfmal um 3 Uhr, Prof.
Dr. Reyscher.
Deutsches Staats= und Bundesrecht, nach Zachariäs Lehrbuch fünfmal um
10 Uhr, und besondere Erörterungen aus dem württembergischen Staatsrecht in einer
weiteren sechsten Stunde, Derselbe.
Kirchenrecht fünfmal wöchentlich um 5 Uhr Abends nach seinem Grundrisse, mit
Rücksicht auf das Lehrbuch von Richter, Prof. Ihr. Warnkönig.
Gemeines deutsches und württembergisches Straf= und Polizeistraf-
recht, erster Theil nach Feuerbach, täglich von 7—8 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Die Theorie des gemeinen deutschen und württembergischen Civilprozesses
nach seinem Grunrriß und Linde's Lehrbuch sechsmal um 8 Uhr, von Prof. Dr. Michaelis.
Gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß viermal um
8 Uhr trägt vor Prof. IPr. Köstlin.
Geschichte des Strasprozesses und Darstellung des englischen und franzs-
sischen Strafver fahrens in zwei noch zu bestimmenden Stunden, Derselbe.
Zur Leitung eines alle vierzehn Tage zu haltenden Disputatoriums über römisches
Recht, als Mittel der Uebung im freien Vortrag erbietet sich publice Prof. Dr. Mayer.
Ein Praktikum über Strafrecht und Strafprozeß, abwechselnd mit Disputa-
tionen, insbesondere zur Uebung im freien öffentlichen Aufereten, wird einmal wöchentlich
Nachmittags in vrei bis vier Stunden publice halten Prof. Dr. Hepp.
II. Heilkunde.
Anatomie des Menschen von 6—7 Uhr, Prof. Dr. Baur.
Anatomie des Menschen, zweiter Theil (Nervensystem, Sinnesorganc und allge-
meine Anatomie) sechcmal von 7— 8 Uhr, Prof. Irr. Arnolo.
Allgemeine und sperielle Phoysiologie mit Experimenten sechsmal von 8—9 Uhr,
Derselbe.
Mikroskopische Demonstrationen zweimal wöchentlich, Derselbe.
Pathologische Anatomie, Prof. v. Rapp.