Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Befugniß der Postverwaltung zum Nebeneinanderspannen 
von drei Pferden bei dem Dinkelsbühl-Wertheimer Eilwagenkurse. 
Durch böchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 16. d. M. ist 
der K. Postverwaltung die nachgesuchte Erlaubniß zum Nebeneinanderspannen von drei Pfer- 
den bei dem über Crailsheim-Blaufelden und Mergentheim gehenden Dinkelsbühl-Wertheimer 
Eilwagenkurse im Wege der Dispensation von der Vorschrift des K. 26 der Wegordnung 
vom 23. Oktober 1808 versuchsweise und widerruflich unter den in ver Bekanntmachung vom 
5. Juni 1844 in Betreff ver gleichen Begünstigung für den Stuttgart-Friederichshafener 
Eilwagenkurs (Reg. Blatt S. 288) ausgedrückten Bestimmungen und dem Vorbehalte der 
bei einzelnen schmaleren Straßenstrecken außerhalb Etcers anzuordnenden Posthornsignale er- 
theilt worden; was hiedurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 17. Januar 1846. Schlapyer. 
2. Der Regierung des Donaukreises. " 
Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Klasseneimheilung der Gemeinde Gruibingen, 
Oberamts Cöppingen. 
Die Gemeinde Gruibingen, Oberamts Göppingen, ist in Gemäßheit der K. Verord- 
nung vom 9. Februar 1829 von der dritten in die zweite Klasse versetzt worden; was hie- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 16. Januar 1846. 
Schmalzigaug. 
3. Des K. StudienratHé. 
a) Termin für die Prüfung der Universitäts-Candidaten. 
Die nächste Prüfung der Universttäts-Candidaten wird#am Montag den 30. März d. J. und 
den folgenden Tagen vorgenommen werden. Die Gesuche um Zulaffung zu derselben müssen
	        
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