Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

33

II.  Verfügungen  der  Departementé.
A)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Befugniß  der  Postverwaltung  zum  Nebeneinanderspannen

von  drei  Pferden  bei  dem  Dinkelsbühl-Wertheimer  Eilwagenkurse.

Durch  böchste  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  16.  d.  M.  ist
der  K.  Postverwaltung  die  nachgesuchte  Erlaubniß  zum  Nebeneinanderspannen  von  drei  Pferden
  bei  dem  über  Crailsheim-Blaufelden  und  Mergentheim  gehenden  Dinkelsbühl-Wertheimer
Eilwagenkurse  im  Wege  der  Dispensation  von  der  Vorschrift  des  K.  26  der  Wegordnung
vom  23.  Oktober  1808  versuchsweise  und  widerruflich  unter  den  in  ver  Bekanntmachung  vom
5.  Juni  1844  in  Betreff  ver  gleichen  Begünstigung  für  den  Stuttgart-Friederichshafener
Eilwagenkurs  (Reg.  Blatt  S.  288)  ausgedrückten  Bestimmungen  und  dem  Vorbehalte  der
bei  einzelnen  schmaleren  Straßenstrecken  außerhalb  Etcers  anzuordnenden  Posthornsignale  ertheilt
  worden;  was  hiedurch  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  17.  Januar  1846.  Schlapyer.

2.  Der  Regierung  des  Donaukreises.  "
Bekanntmachung,  betreffend  eine  Veränderung  in  der  Klasseneimheilung  der  Gemeinde  Gruibingen,
Oberamts  Cöppingen.

Die  Gemeinde  Gruibingen,  Oberamts  Göppingen,  ist  in  Gemäßheit  der  K.  Verordnung
  vom  9.  Februar  1829  von  der  dritten  in  die  zweite  Klasse  versetzt  worden;  was  hiemit
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  16.  Januar  1846.
Schmalzigaug.
3.  Des  K.  StudienratHé.
a)  Termin  für  die  Prüfung  der  Universitäts-Candidaten.

Die  nächste  Prüfung  der  Universttäts-Candidaten  wird#am  Montag  den  30.  März  d.  J.  und

den  folgenden  Tagen  vorgenommen  werden.  Die  Gesuche  um  Zulaffung  zu  derselben  müssen