Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Unterschied aber zwischen diesen und den zur Zeit der Abgabe laufenden Mittelpreisen, im 
Betrage von 13,856 fl. als Gnadennachlaß in Abgang geschrieben werde. 
Die Hof-Cameralämter haben hienach die Betheiligten in Kenntniß zu setzen und den 
Einzug und die Verrechnung zu besorgen. 
Die Preise sind für einen Scheffel Waizen 12 fl. 48 kr., Noggen 10 fl. 16 kr., Gerste 
9 fl. 36 kr., Linsengerste 9 fl., Ackerbohnen 10 fl., Dinkel 5 fl. 36 kr., Einkorn 4 fl., Haber 
4 fl. 32 kr. 
Stuttgart den 9. September 1846. Ergenzinger. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des K. katholischen Kirchenrathes. 
a) Bekanntmachung des Ergebnisses der im April d. J. stattgehabten Dienstprüfung der 
Candidaten des katholischen Kirchendienstes zur Anstellung auf Kirchenstellen. 
In Folge der am 28. April v. J. und an den folgenden Tagen mit vierzehn Candidaten 
vorgenommenen Dienst= und Anstellungs-Prüfung sind nachstehende dreizehen Miester zu 
Pfarrstellen fähig erkannt worden: 
1) Blank, Matthäus, von Möhringen. 
2) Dreber, Anton, von Ertingen. 
3) Dreher, Albert, von Gmünd. 
4) Frick, Joseph, von Schweinebach. 
5) Graf, Joseph Ignaz, von Wuchzenhofen. 
6) Pfluger, Joseph, von Ellwangen. 
7) Nauser, Johann Friedrich, von Uttenweiler. 
8) Rist, Kafimir, von Wangen, 
9) Schönweiler, Joseph, von Neufra. 
10) Schöttle, Johann, von Granheim. 
11) Schuster, Joseph, von Ellwangen. 
12) Sorg, Nikolaus, von Dewangen. 
13) Vetter, Ignaz, von Dertingen. 
Stuttgart den 14. August 1846. Linden.
	        
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