403
b) Bekannimachung, betreffend die Dienstprüfung der katholischen Lehrgehülfen.
Die dießjährige zweite Dienstprüfung (Anstellungs-Prüfung) kathelischer Lehrgehülfen,
wird am
Mittwoch den 28. Oktober d. J. und den darauf folgenden Tagen
in Stuttgart vorgenommen werden. "
Die Meldungseingaben für dlese Prüfung mössen bis 1. Oktober bei der viesseitigen
Ober-Schulbehörde einkommen, und haben sich diejenigen Prüfungs-Candidaten welche
hierauf nicht durch besondere Erlasse zurückgewiesen werden, am
28. Oktober Morgens 71 Uhr
in der Kanzlel des katholischen Kirchenraths einzufinden.
Im Uebrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung vom 24. April d. J. Regierungs-
Blatt Nr. 25 hinsichtlich der ersten dießjährigen Dienstprüfung hingewiesen.
Stuttgart den 21. August 1846. Linden.
J) Einberufung zu der Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste.
Denjenigen katbolischen Geistlichen, welche seiner Zeit sich um Zulassung zu einer der
dießjährigen zweiten Dienst= oder Anstellungs-Prüfung gemelvet haben und laut Bekanntma=
chung vom 3. April (Reg. Blatt S. 176) auf die im Oktober d. J. stattfindende Prüfung ver-
wiesen wurden, wird hiemit eröffnet, daß diese Prüfung am Dienstag den 13. Oktober d. J.
dahier beginnen wird. Die betreffenden Candidaten haben sich am gedachten Tage, Morgens
7 Uhr auf der Canzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden.
Stuttgart den 1. September 1846. Linden.
2. Des K. Studienrathe.
Bekanntmachung der in das evangelische Seminar zu Urach aufgenommenen Zöglinge.
Von den 70 Schülern vaterländischer Lehranstalten, welche sich bei der dicsjährigen
Concureprüfung für die Aufnahme in vas evangelische Seminar zu Urach eingefunden haben,
sind Nachstehende als Seminaristen ausgenommen worden:
1) Bentel, Gustav, Sohn des Conditors in Lupwigsburg.
2) Braitmaier, Friedrich, Sohn des Strickers in Urach.
3) Conz, Gustav, Sohn des 1 Unioversitäts-Seeretärs in Tübingen.
4) Eivenbenz, Albert, Sohn des # evangelischen Stadtpfarrers in Ellwangen.
5) Eipper, Reinhold, Sohn des Pfarrers in Stetten.