Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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59. 
Regierungs Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Mittwoch den 16. December 1846. « 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienstnachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung die Haupt-Ergebnisse rer ökonomischen Verwaltung der 
Amtskörperschaften und Gemeinden nach dem Stande vom 30. Juni 1844. (Mit 2 Beilagen I#. A. E. B.) 
— Bekauntmachung, betreffend die Verleidung eines Einführungs-Patents un Franz Durand aus Paris und 
David Franz huchet aus Aitie auf Vorrichtungen an veder-Spvalt-Maschinen zu Erzeugung cylindrischer Ge- 
räthe aus Leder. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten höheren Regierungs-Dienstprüfung. 
— Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines lebenslänglichen Mitglieds rer ersten Kammer der Stände 
des Königreichs. — Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung von Preisen für vorzüglich gehechelten Flachs 
vom Jahr 1816. — Bekanntmachung, betreffend vie Zutheilung des Reviers Wachbach, Forstamts Mergent- 
heim, zum Cameralamte Mergentheim. 
Dienst-Erlevigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 30. v. M. Höchst-Ihrem Leibarzte 
und Direktor des Medieinal-Collegiums, Staatsrathe I0r. v. Ludwig, die erbetene Erlaub- 
niß gnädigst ertheilt, das von den Fürsten von Hohenzollern Durchlauchten demselben ver- 
liehene Ehrenkreuz zweiter Classe des Hohenzollern'schen Hausordens anzunehmen und zu 
tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Durch höchste Entschließungen vom 30. v. M. haben Seine Königliche Majestät 
den Lieutenant der K. Leibgarde zu Pferd, Grafen v. Berolvingen, zu der K. Felvjäger= 
Schwadron,
	        
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