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Regierungs Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Mittwoch den 16. December 1846. «
Inhalt.
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienstnachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung die Haupt-Ergebnisse rer ökonomischen Verwaltung der
Amtskörperschaften und Gemeinden nach dem Stande vom 30. Juni 1844. (Mit 2 Beilagen I#. A. E. B.)
— Bekauntmachung, betreffend die Verleidung eines Einführungs-Patents un Franz Durand aus Paris und
David Franz huchet aus Aitie auf Vorrichtungen an veder-Spvalt-Maschinen zu Erzeugung cylindrischer Ge-
räthe aus Leder. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten höheren Regierungs-Dienstprüfung.
— Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines lebenslänglichen Mitglieds rer ersten Kammer der Stände
des Königreichs. — Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung von Preisen für vorzüglich gehechelten Flachs
vom Jahr 1816. — Bekanntmachung, betreffend vie Zutheilung des Reviers Wachbach, Forstamts Mergent-
heim, zum Cameralamte Mergentheim.
Dienst-Erlevigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 30. v. M. Höchst-Ihrem Leibarzte
und Direktor des Medieinal-Collegiums, Staatsrathe I0r. v. Ludwig, die erbetene Erlaub-
niß gnädigst ertheilt, das von den Fürsten von Hohenzollern Durchlauchten demselben ver-
liehene Ehrenkreuz zweiter Classe des Hohenzollern'schen Hausordens anzunehmen und zu
tragen.
B) Dienst-Nachrichten.
Durch höchste Entschließungen vom 30. v. M. haben Seine Königliche Majestät
den Lieutenant der K. Leibgarde zu Pferd, Grafen v. Berolvingen, zu der K. Felvjäger=
Schwadron,