Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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der Hauptmann im ersten Regimente, v. Mundorf, zum Major und Bataillons-Com- 
mandanten des sechsten, 
der Ober-Lieutenant, Schützen-Offizier des dritten Regiments, v. Reitzenstein, zum 
Hauptmann im ersten, 
der Ober-Lieutenant, Regiments-Adjutant des sechsten, Lipp, zum Hauptmamn in diesem, 
der Lientenant Klein des sechsten zum Ober-Lieutenant im vierten Regimente beför- 
dert, sodann 
der Ober-Lieutenant Rümelin des dritten Negiments zum Schützen-Offzier, und 
der Lientenant Seybold des sechsten Regiments zum Regiments-Adjutanten ernannt. 
Durch böchste Entschließungen von demselben Tage haben Höchstoieselben den Frei- 
herrn Carl v. Palm zum charakterisirten Lieutenant ernannt und denselben dem sechsten 
Infanterie-Regimente zugetheilt, sovann 
die erledigte Hauptzoll-Verwaltersstelle in Friedrichshafen dem Revisor Hopff bei der 
Zolldirektion, und 
die in Friedrichshafen erledigte Grenz-Controleursstelle dem Lieutenant Heimpel im 
vierten Reiter-Regimente gnädigst übertragen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 4. 
d. M. die bei der Regierung des Neckarkreises erledigte Assessorsstelle dem Kanzlei-Assistenten 
Stammler bei der Regierung des Donaukreises zu verleihen, 
den Ephorus v. Krauß an dem evangelischen Seminar in lrach, seinem Ansuchen 
gemäß, wegen anhaltenden körperlichen Leidens, in den Ruhestand zu versetzen, 
die erledigte evangelische Helfersstelle in Cannstatt dem Helfer Krauß zu Neuenstadt, 
die erledigte Stelle eines zweiten Lehrers der Landwirthschaft an der höberen Lehran- 
stalt in Hohenheim mit dem Titel eines Professors und dem Rang in der siebenten Stufe 
dem Gutsbesitzer Pistorius vom Aichholzerhofe zu übertragen gnädigst geruht. 
Sodann haben Höchstoieselben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. den 
Schultheißen Helfferich zu Pleivelsheim, Oberamts Marbach, in die Zahl der Rechtsg- 
Consulenten unter der Beschränkung aufzunehmen geruht, daß verselbe der Ausübung der 
Advvokatur innerhalb seiner Gemeinde sich entbalte. 
In Folge höchster Entschließung vom 9. d. M. haben Seine Königliche Majestt 
den Lieutenant v. Breuning vom zweiten zum vierten Reiter-Regimente versetzt, und 
den aggregirten Lieutenant v. Röder des zweiten Reiter-Regiments daselbst eingetheilt.
	        
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