Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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2) Ebenso, wie die Gemeinderäthe, können auch Stiftungsräthe und Amtsversammlun- 
gen allgemeine Verwaltungs-Gegenstände in öffentlicher Sitzung berathen. Auf 
Stiftungen, bei welchen nur einzelne Familien betheiligt find, oder bei welchen die 
Bestimmungen der Stiftungs-Urkunde mit einer öffentlichen Berathung der Stif- 
tungs-Verwaltung im Widerspruch wären, findet dieses keine Anwendung. 
3) Zu den Behörden wird vertraut, daß sie die angeführten Grenzen der Oeffentlichkeit 
ihrer Sitzungen genau einhalten und jeder Störung der Freiheit ihrer Berathungen 
durch geeignete Maaßregeln begegnen werden. 
Stuttgart den 23. Juni 1848. Duvernoy. 
:8) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des K. Stuvienrathbs. 
Bekanntmachung, betreffend die dießfährigen Prüfungen: 
1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte; 
2) für die Aufnahme in das evangelische Seminar in Schönthal; 
3) für die Ermächtigung zum Besuche der Universität; 
4) für die Aufnahme in den katholischen Convikt (Wilhelmsstift) in Tübingen, deßgleichen 
für die Ermächtigung zum Studium der katholischen Theologie außerhalb desselben; 
5) für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Tübingen, deßgleichen für die Er- 
mächtigung zum Studium der evangelischen Theologie außerhalb desselben. 
I. Die Concurs-Prüfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Con- 
vikte wird am Mittwoch und Donnerstag den 23. und 24. August Statt finden 
und nach Erforderniß noch am nächstfolgenden Tage fortgesetzt werden. 
III. Die Concurs-Prüfung für die Aufnahme in das evangelische Seminar in 
Schönthal, bei welcher auch alle diejenigen, die als Hospites ebendahin zu kommen wün- 
schen, zu erscheinen haben, wird am Mittwoch, Donnerstag und Freitag den 30. 
und 31. August und 1. September vorgenommen werden. 
Die jüngere Jahres-Classe (Erspektanten la vice) haben nur an den beiden ersten Ta- 
gen zu erscheinen. 
Die Personal-Tabellen für diese Prüfung (bei welchen das Hebräische nicht vorkommt), 
sind mit Nachweisungen über das Bürgerrecht der Bewerber und mit Impfscheinen zu ver- 
sehen und müssen spätestens am 29. Juli bei dem K. Studienrathe eingelaufen seyn. Hiebei
	        
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