Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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setzten Preise für musterhaft angelegte Flachs-Röstegruben ist nur eine Bewerbung einge- 
kommen, nämlich von « 
dem Schultheißen Rinz in Unterbalzheim, Oberamts Laupheim, 
welchem sofort auf den Grund des von Sachverständigen eingezogenen Gutachtens ein Preis 
von dreißig Gulden zuerkannt worden ist. 
Die Aussetzung neuer Preise für das laufende Jahr wird nach dem Antrage der Cen- 
tralstelle des landwirthschaftlichen Vereins unterlassen, da dieselbe vorerst über das neuere 
belgische Röste-Verfahren, für welches von einem aus Belgien berufenen Flachszüchter an 
einigen Orten des Landes Röstegruben angelegt worden sind, weitere Erfahrungen sammeln 
will. . 
Stuttgart den 3. März 1848. Schlayer. 
c) Belanntmachung, betreffend die in den Personen der Aachen--Münchner-Feuer-Versicherungs- 
Gesellschaft eingetretene Veränderung. 
Da der Kaufmann Carl Finckh in Reutlingen die Führung der Hauptagentur der 
Aachen-Münchner-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für das Königreich Württemberg nicder- 
gelegt, und in Folge dieses Rücktritts von der genannten Gesellschaft den Kaufleuten und 
Handlungs-Gesellschastern Hedinger und Burckhardt zu Stuttgart die Hauptagentur über- 
tragen und denselben der Stadtdirektor zu Stuttgart als Regierungs-Commissär beigegeben 
worden ist; so wird solches, unter Beziehung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 10. März 
1816 (Reg. Blatt S. 155), zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 4. März 1848. Schlayer. 
4) Verzicht des Werkmeisters Kolb auf das ihm verliehene Erfindungs-Patent für die Anlegung 
von Wasserleitungen aus Cement. 
Da das dem Weikmeister Andreas Kolb zu Hall unter dem 5. Juli 1844 verliehene 
zehenjährige Ersindungs-Patent auf das von ihm angegebene Verfahren in Anlegung von 
Wasserleitungen mittelst Anwendung eines Wasserschlauchs, zu Bildung der aus Cement zu 
gießenden Röhren (Reg. Blatt von 1844, S. 324) durch Verzichtleistung des Berechtigten 
erloschen ist; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart ven 8. März 1848. Schlayer.
	        
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