Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

46 Jas Veutsche Reich und seine einzelnen Elieder. (März 9.—13.) 
unmöglich, daß man bei dieser Kreuzerforderung der verbündeten Regie- 
rungen auf den Gedanken kommen könne, als ob wir dadurch mit den 
großen seefahrenden Nationen, namentlich mit Großbritannien, in einen 
Konkurrenzkampf um die Suprematie zur See treten wollten. Die Rede 
des Ersten Lords der Admiralität, des Herrn Goschen, in London fordere 
zu den 8 Schlachtschiffen 21 Kreuzer und 40 Torpedos d. h. also 69 Schiffe, 
die im Bau sind, für die nächsten drei Jahre den Bau von noch 46 Schiffen. 
Die Aufwendung für die Neubauten betrage dort seit 1889 ca. 55 Millionen 
Pfund Sterling. Angesichts solcher Forderung werde man die Bitte der 
verbündeten Regierungen um Bewilligung von drei Kreuzern nicht als eine 
unmäßige bezeichnen können. (Beifall.) 
Die drei geforderten Kreuzer werden mit 24 gegen 4 Stimmen be- 
willigt. 
9. März. (Preußen.) Der evangelische Oberkirchenrat 
richtet einen Erlaß an die Konsistorien zur Verbesserung der 
Waisenpflege. 
10. bis 13. März. Aufenthalt des österreichisch-ungarischen 
Ministers des Auswärtigen Grafen Goluchowski in Berlin. 
10. März. (Berlin.) Der deutsche Handelstag spricht sich 
gegen das Börsengesetz und das Margarinegesetz aus. Ahnlich 
äußert sich die Versammlung eines „Ehrbaren Kaufmanns“ in 
Hamburg (7. März). 
März. (Preußen.) Der Professor der Geschichte in Bonn, 
Reinhold Koser, wird zum Direktor der Preußischen Staats-Archive 
ernannt. Sein Vorgänger war Heinrich v. Sybel, vgl. 1895 
S. 169. 
11. März. Der Reichstag genehmigt in 2. Beratung die 
Novelle zur Gewerbe-Ordnung. 
12. März. (Preußen.) Das Abgeordnetenhaus verwirft 
gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen einen Antrag 
der Polen auf Aufhebung des Ansiedlungsgesetzes für Posen und 
Westpreußen. 
12. März. (Preuß. Abgeordnetenhaus.) Allgemeine 
Finanzverwaltung. Rückerstattung der Grundsteuerentschädigung. 
Abg. v. Dobeneck (kons.) fordert Ausführung des Gesetzes vom 
Juni 1895, die Rückerstattung der Grundsteuerentschädigung aufzuheben 
(vgl. 1895 S. 142, 162). Fin. Min. Dr. Miquel betont die Notwendig- 
keit der Rückzahlungspflicht für die Steuerreform, erklärt aber, daß die 
Regierung in der Einziehung der Beträge milde verfahre und berechtigte 
Einwände berücksichtige. Das Gesetz werde nicht im fiskalischen Sinne aus- 
geführt; überall wo ein Zweifel bestanden habe, sei zu Gunsten der Ver- 
pflichteten entschieden worden (vgl. S. 39). 
13. März. (Bayerischer Landtag.) Die Kammer der
	        
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