44
2) Die Bewerber um die wiederum erledigte, mit einem verwandelten Einkommen
von 720 fl. verbundene Helfersstelle in Kirchheim haben sich innerhalb vier Wochen beie
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Großgartach, Dekanats Heilbronn, ha-
ben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden.
Das Einkommen dieser Stelle ist zu 1161 fl. berechnet, wovon aber die Zehenten und Gül-
ten 807 fl. betragen, deren Ablösung sich der künftige Geistliche gefallen lassen muß.
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Leukershausen, Dekanats Crailsheim,
zu welcher vier Filialien, mit einer Capelle, in welcher viermal jährlich Gottesdienst zu
sarten ist, und drei Schulen gehören, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen ist durch eine Zulage aus dem
Besoldungs-Verbesserungsfonds von 62 fl. auf 700 fl. erhöht worden.
5) Die erledigte katbolische Stadtpfarrstelle zu Ehingen an der Donau gewährt nach
der Beschreibung vom Jahr 1845 aus eigenen Gütern, Grundgefällen (618 fl.), Capitalien,
Besoldungen (1199 fl.) und Gebühren, nach Abzug des Aufwandes für zwei ständige Vika-
rien, ein Einkommen von 1698 fl., welches im Falle der Ablösungen nach Maaßgabe des
Gesetzes vom 14. April 1848 und des Entwurfs eines Zehent-Ablösungsgesetzes sich noch
auf ungefähr 1200 fl. stellen dürfte, worauf jedoch ein noch zweisähriges Provisorium von
je 60 fl. nebst 4 Procent Zinsen aus dem Schuldreste ruht. Die Bewerber haben ihre.
Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen.
Die im Regierungsblatt vom 11. September 1848, Nr. 53 und vom 26. September
1848, Nr. 55 enthaltenen Bewerber-Aufrufe
6) für die katholische Stadt= und Garnisonspfarrei Stuttgart, und
7) für die katholische Stadtpfarrstelle Schömberg werden hiemit unter Anberaumung
einer weiteren Meldungsfrist von drei Wochen unter dem Bemerken wieverholt, daß diese
Stellen ohne Verbindung mit den Dekanaten zur Besetzung kommen werden und es für die
früheren Bewerber, wenn sie jetzt wieder als solche auftreten wollen, an einer kurzen An-
zeige genügt.
8) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Harthausen, Dekanats
Obernvorf, welche aus eigenen Gütern, Kapitalien, Besoldungen (404 fl.) und Gebühren
ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 615 fl. gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier
Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen.
9) Die Bewerber um die erledigte, in der zweien Besoldungsklasse stehende Gerichts-
Notarsstelle zu Neresheim haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof
in Ellwangen zu melden.
Berichtigung.
Im Reglerungeblatt Nr. 5 von 1849, S. 32, Linte 3 von oden, it „Meffle“ statt „Neffle“ zu lesen.
Am 2. d. M. sind die Rechtserkenntnisse vom Monat November v. J. ausgegeben worden.
—
Gebruckte bei G. Hasselbrint.