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den Adjutanten Seiner Königlichen Majestät, Obersten v. Ellrichshausen
und v. Wiederhold, sowie
dem Obersten a. D., früheren Bataillons-Commandanten im vierten Infanterie-Regi-
mente, v. Hayn, je das Commandeurkreuz des Zähringer Löwen-Ordens, und
dem Major und Bataillons-Commandanten im vierten Infanterie-Regimente, v. Bran-
denstein,
dem Hauptmann v. Kallee im General-Quartiermeisterstabe,
dem Oberlieutenant und Schützen-Offizier im vierten Infanterie-Regiment, Leelair,
und
dem Oberlieutenant, Regiments-Adjutanten im achten Infanterie-Regimente, Schwarz,
je das Nitterkreuz des Zähringer Löwen-Ordens gnädigst verliehen haben; so haben Seine
Königliche Majestät den genannten Offizieren die Erlaubniß ertheilt, die betreffenden
Ordens-Dekorationen anzunehmen und zu tragen.
ßb0) Dienst-Nachrichten.
Vermöge böchster Entschließung vom 31. v. M. baben Seine Königliche Maje-
stät dem provisorischen Oberamtmann Heinz in Welzheim das Oberamt Welzheim defini-
tio zu übertragen, und
vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. die Hauptzollamts-Assistenten Kettner
in Heilbronn und Buob in Cannstatt gegenseitig zu versetzen gnädigst geruht.
Vermöge böchster Entschließung vom 13. d. M. haben Seine Königliche Maje-
stät gnädigst geruht, den Ober-Tribunalrath, Freiherrn v. Sternenfels auf sein dieß-
fallsige Bitte von dem interimistisch ihm anvertrauten Posten eines Königl. Bevollmächtigten
bei der provisorischen Centralgewalt Deutschlands abzuberufen.
« Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschließung von demselben Tage
die evangelische Pfarrei Ohmden, Dekanats Kirchbeim, dem Präceptor Weitbrecht in
Göppingen Hnädigst übertragen, ferner
vermöge böchster Ertschließung vom 15. d. M. den vormaligen Regierungsrath AvolpH
Schoder, und
den Justih-Referendär erster Classe, Theodor Georgil, von Eßlingen, in vie Zahl
der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Beide haben Stuttgart zu ibrem Wohnsite
gewählt.