Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

61 
11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 19. März 1850. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Versügungen der Departements. JInstruktion für den Landes-Obersten der Bürgerwehr. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Instruktion für den Landes-Obersten der Bürgerwehr. 
Zu Vollziehung des Gesetzes vom 3. Oktober v. J., betreffend die Bildung der Bür- 
gerwehr, werden mit böchsier Genehmigung Seiner Majestät des Königs vom 
13. d. M. über das Verhältniß und die Verrichtungen des Landes-Obersten folgende Vor- 
schriften ertheilt. 
A. Materielle Bestimmungen. 
S. 1. 
Die dienstlichen Obliegenheiten des Landes-Obersten der Bürgerwehr bestehen: 
1. in der unmittelbaren Aufsicht und der militärischen Leitung sämmtlicher Bürger- 
wehren (Art. 46 und 47 des Gesetzes);
	        
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