Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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Kenntniß gebracht, daß wegen der während der Verwaltung der K. Posten durch die Fürstl. 
Thurn= und Taris'sche General-Postdirektion in Frankfurt entstandenen Verbindlichkeiten der 
Postanstalt Seine Durchlaucht der Herr Fürst von Thurn und Taris vor den inländischen 
Gerichten und beziehungsweise dem K. Ministerium des Innern eintretenden Falls auch 
künstig Recht geben werden, und zu diesem Zweck an die Stelle des Oberpostmeisters in 
Stuttgart den Obertribunal-Prokurator Seeger daselbst als Vertreter aufgestellt haben. 
Stuttgart den 6. August 1851. 
Knapp.
	        
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