Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

199 
21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stutt gart Dienstag den 26. August 1851. 
  
  
Inhal t. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Beitritls der württem- 
bergischen Postverwaltung zu dem veutsch östreichischen Postverein. — Verfügung, betreffend die Transport- 
ordnung für den Poktverkehr im Inlande. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Beitritts der württembergischen Postverwaltung zu 
dem deutsch-östreichischen Postverein. 
Nachdem auf die Einladung der Regierungen Oestreich, Preußen und Bayern die würt- 
tembergische Postverwaltung mit höchster Genehmigung vom 16. Juli d. J. in den deutsch- 
östreichischen Postoerein unter den Bestimmungen des zwischen mehreren veutschen Regierungen 
unterm 6. April 1850 zu Berlin abgeschlossenen Postvereins-Vertrags eingetreten und mit 
den Postverwaltungen der Nachbarstaaten Verabredung über die wechselseitige Anwendung 
jener Vertragsbestimmungen getroffen worden ist; so wird der gedachte Postvereins-Vertrag
	        
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