5.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 14. Februar 1852.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung einiger Arten von Sporteln für Dispensationen in
Ehesachen.
e der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Behandlung von Gesuchen beurlaubter
Unteroffiziere und Soldaten um Versetzung zum Landjägercorps. — Verfügung, betreffend die Dläten und
Relsekosten der Oberförfter.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Geset,
betreffend die Aufhebung einiger Arten von Sporteln für Dispensationen in Ehesachen.
Wilhemim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Ratbes und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Einziger Artikel.
Die Sporteln, welche das allgemeine Sportelgesetz vom 23. Juni 1828
1) für die Verwandtschafts-Dispensation zum Behufe der Verehelichung im ersten Grade
der Schwägerschaft und im zweiten Grade der Blutsfreundschaft und der Schwägerschaft
gleicher und ungleicher Linie,