Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

5.
Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  14.  Februar  1852.

 

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung  einiger  Arten  von  Sporteln  für  Dispensationen  in
Ehesachen.
e  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Behandlung  von  Gesuchen  beurlaubter
Unteroffiziere  und  Soldaten  um  Versetzung  zum  Landjägercorps.  —  Verfügung,  betreffend  die  Dläten  und
Relsekosten  der  Oberförfter.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Geset,
betreffend  die  Aufhebung  einiger  Arten  von  Sporteln  für  Dispensationen  in  Ehesachen.

Wilhemim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Ratbes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Einziger  Artikel.
Die  Sporteln,  welche  das  allgemeine  Sportelgesetz  vom  23.  Juni  1828
1)  für  die  Verwandtschafts-Dispensation  zum  Behufe  der  Verehelichung  im  ersten  Grade

der  Schwägerschaft  und  im  zweiten  Grade  der  Blutsfreundschaft  und  der  Schwägerschaft
  gleicher  und  ungleicher  Linie,