Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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# N. 
Regierungs= Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 17. März 1852. 
  
Inhalt 
Königliche Dekrete. Geseß, betreffend d Auchrbung für die Jahre 1852, 1853 und 1854. — Finanz- 
gelsetz für die drei Jahre 1. Juli 1819 — 1852. 
Verfügungen der Departements Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der juristischen Persönlich- 
keil an den Verein für verschämte Hausarme zu Stuttgart. — Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung 
der juristischen Persönlichkeit an den Privatverein für Kleinkinder= Bewahranstalten zu Stuttgart. — Verfü- 
gung, betreffend die Erhöhung der Ertrapost= und Estafetten-Tare. — Verfügung, betreffend den zeitlichen 
Erlaß des Eingangczolles für Getreide 2c. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die Aushebung für die Jahre 1852, 1853 und 1854. 
ilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Ergänzung und Erhaltung der Streitmacht verfügen und verordnen Wir, nach An- 
hörung Unseres Geheimen = Ratbes und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, 
wie folgt: 
Einziger Artikel. 
In den Aushebungsjahren 1852, 1853 und 1854 ist aus den entsprechenden Alters- 
klassen von 1831, 1832 und 1833 je die Zahl von 4000 Rekruten unter der Bestimmung
	        
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