Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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Wo das gedachte Gesetz von der Staatsschuldenzahlungskasse spricht, tritt bei diesen 
Schuldverschreibungen die Ablösungskasse, welche vieselben ausgestellt hat, an deren Stelle. 
Unsere Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen sind mit dem Vollzug 
dieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 22. April 1855. 
Wilhelm. 
Der Justiz-Minister: 
Plessen. 
Der Minister des Innern: 
Linden. 
Der Finanz-Minister: 
Knapp. Auf Befebl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Maucler. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Ablieferung von Leichnamen an die anatomischen Anstalten. 
Auf den Grund von Klagen, welche über die Befsrderung von Leichnamen an die 
anatomischen Anstalten in schlecht verwahrten, dem Anblick des Publikums nicht entzogenen, 
Kisten, erhoben worden sind, werden die Oberämter angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß 
derartige Leichname nur in wohlgefügten verschlossenen Kisten, welche dem Anblick des Pub- 
likums durch eine Bedeckung mit Stroh oder auf andere Weise gehörig entzogen sind, be- 
fördert werden, und gegen etwaige Uebertretungen dieser Vorschrift nachdrücklich einzuschreiten. 
Stuttgart den 18. April 1855. 
Linden. 
Am 24. April ist das Register der Straferkenntnisse vom Jahr 1854 ausgegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hassel hrink.
	        
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