Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

12. 
RNegierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stu ttg art Dienstag den 5. Juni 1855. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Koönigliche Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 14. April 1855 
in Betreff einiger Aenderungen hinsichtlich des Maaßes und des Vollzugs der Freiheitsstrasen und die Erlas- 
sung neuer Hausordnungen für die Zucht= und Arbeitshäuser, so wie für vie Strasanstalt auf der Festung 
Hoben-Asberg. (2 Beil. Hausordnungen mit Unterbeilagen.) 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 14. April 1855 in Betreff einiger Aenderungen hinsichtlich 
des Maahes und des Vollzugs der Freiheitsstrafen und die Erlassung neuer Hausordnungen für die « 
Zucht= und Arbeitshäuser, so wie für die Strafanstalt auf der Festung Hohen-Abberg. 
(2 Beilagen Hausordnungen mit Unterbeilagen.) 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Vollziehung des Gesetzes vom 14. April 1855 in Betreff einiger Aenderungen hin- 
sichtlich des Maaßes und des Vollzugs der Freiheitsstrafen verordnen Wir, nach Anbörung 
Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt:
	        
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