Nebenzollämter I. Klasse
an der Grenze.
Ort. Hauptamtébezirk.
7. 8.
19
Bemerkungen
über besondere Befugnisse.
9.
16 Gildehaus.
bage.
6* Vemnebrüg. Nordhorn.
5Zundernen=
and.
6 Papenburg. beer.
7 Halte.
8 Hler
lVorden-
ens.
11Carolinensyhl. Emden.
!2Norderney.
13 Dre eye.
14Hemelingen.
17Oyterdamm. Brinkum.
18|Burgdamm.
19/Grohn am al-
ten Tief.
5) zur Erledigung von Begleitscheinen I. der vorgedachten Hauptänter;
Wce) zur Ausstellung von Begleitschelnen II. ohne Beschrneung, u
4) zur Abfertigung von Schaafwolle für Forirunglager * Besoränzung.
Zu Das Nebenzollamt I. zu Brambach ina befug
*i 1 Aesteut von Begleitscheinen 10 a sämr 2 t. beren Erledigung befugte Königlich
Achlische, K. Hannoversche und Großherzo“ alhh Oldenburgische Zoll-- und Steuerämter, so#
w% auni die Hauptämter zu Altenburg, #rburg, Berlin, Warnew, Salzwedel, Braun=
welg und Wolfenbüttel;
5) zu Erledigung von Begleirscheinen I der vorgedachten Aemter;
e) zur Ausstellung von Begleitscheinen II. über unbearbeitete Tabatsblaͤtter in rhhr ntten
Mengen, #rn andere Waaren dagegen nur bis zu einem Zollbetrage von 100 Thl
4) zur Abfertigung von Schaafswolle für Sorttrunguinger ohne Beschränkung.
Zug. Das Nebenzollamt I. zu Ebmath ist besug
") zur Ausstellung von Begleitscheinen auf dus nn seiet befu te Koͤniglich Bayerische
und Koͤniglich Saͤchsische Aeinter, auf die Koͤniglich Preußischen Hauptaͤmter zu Witien-
erge, Magdeburg und CEoln, so wie auf die Wgach, wreußishen. Zoll-Abfertligungsstelle
auf en;
10 zur Erledigung von Begleitschei Tnen der Kbniglich Baverischen und Koniglich Sächsischen
Lauptämter= der Königlich Preußischen Hauptäm zu Wittenberge und Magdeburg, 64
xche der Königlich Hanndverschen t auf dem Bahnhofe zu Bremen.
33 u 10. Das Neenzellamt I. zu Bodenbach (in Böhmen) hat unbeschränkte Hebe= und
eferiteunostefug sse.
Zu##. Das Nebenzollamt J. zu Hellendorf ist b
) zur Anͤsteung von degleitscheinen I. auf alle zu o bnnde besugte Zoll= und Steuer-
ämter im Zollverei
q zur Erledigung von teiescheinen J. in demselben Umfange;
3 hur Ausstellung von Begleitscheinen II. ohne Beschránkung.
. In Bezug auf die Möbenselnter 1. Klasse an der Grenze.
Das Nebenzollamt zu Laar ist zur Ausfertigung und (Erledigung von Begleit-
W l überdies-us»RechtertmnspormcndenGümermäch
Zu 6. Das — zu Papenbura hat die Befugniß zur Zitdiguns von Begleit-
scheintn im Algemeinen, so wie auͤch zur Ertheilung von Begleitscheinen I. und II. über
Schi F#ibe’umterahten.
Zu s Neb benzollamt. u — ist befugt zum Be- güüs einwechsel mit den Haupt-
z zu rh Munnster. Obnabrück, Leer, Eieon. ums Nor# 5# 5/
. Das Vchenjoln cu Nord en ist befugt zur M und Erledigung= von
Begtc cheinen I. und ll. auf die Haupt mter zu Emden und Delmenhorst innerhalb der Erl
bungsbesugnisse, welche e W ein und TLüre in unbeschränkter Menge bestehen, in HBezug auf de
übrigen zollpflichisgen Gegenstände bis auf soo Thlr. für den einzelnen Transport beschränkt sind.
Zn 19. Das Nebenzollamt zu Grohn am alten Tief, ist zum Wechsel von Begleit-
biteer mit den Hauptzollämtern zu Brake und Geestemünde, so wie mit den an der Weser,
Lesum, Leine und Aller belegenen Hauptsteuer= und Sieneree##cre besugt.