Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

As. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 26. März 1855. 
  
In halt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufnahme eines Anlehens zu Bestreitung außerordentlicher Militär- 
bedürfnisse. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Maahregeln gegen die Verbreitung der Krätze 
unter den Gefangenen. — Verfügung, betreffend die Maaßregeln'gegen die Verbreitung der Krätze durch 
wandernde Handwerkögehülsen und herumziehende Gewerbsleute. — Verfügung, beireffend die polizeilichen 
Maaregeln gegen die Krätze. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese 6, 
betreffend die Aufnahme eines Anlehens zu Bestreitung außerordentlicher Militärbedürfnisse. 
Wilhemlm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Behufs der Herbeischaffung der Geldmittel zu Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 
Z. Februar d. J. in Betreff der Bereithaltung des Bundesheeres, so wie zu Vollziehung 
eines etwaigen weiteren Bundesbeschlusses in Betreff der Aufstellung desselben, verordnen und 
verfügen Wir, in Erwägung der gegenwärtigen Lage des Staatshaushalts, nach Anhörung 
Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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