Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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eine zwel Tage nach einander zu wiederholende Abwaschung des ganzen Körpers mit war- 
mem Seifenwasser ersetzt werden. 
Hiemit ist die Kur beendigt und der Gebadete zieht jetzt frische Leibwäsche an, kleidet 
sich warm und hütet sich sorgfältig vor Erkältung, denn die Haut schuppt sich jetzt am gan- 
zen Körper ab, und verursacht noch einige Tage ein Gefühl von Spannung. Wo Gelegen- 
heit vorhanden, kann, um die Abschuppung zu befördern, und jene oft lästige Spannung 
zu vermindern, mit Vortheil das Bad nach einem oder zwei Tagen wiederholt werden. 
Wo die Verhältnisse einer strengen Durchführung der Kur, insbesondere dem mehr- 
tägigen Bettliegen binderlich sind, da kann in leichten und frischen Fällen, wo der Ausschlag 
noch wenig Verbreitung gewonnen hat, aber auch nur in solchen, der Kranke versuchs- 
weise sich darauf beschränken, daß er blos jeden Abend vor Schlafengehen am ganzen Kör- 
per in der obenangegebenen Weise sich tüchtig mit grüner Seife einreibt und den andern 
Morgen mit gewaschenem Gesicht und Händen und in wärmerer, schützender Kleidung wie- 
der der Arbeit nachgeht. Dieß muß, da bier eine langsamere Einwirkung erfolgt, zum min- 
desten acht Tage lang bis zur Abschälung der Haut fortgesetzt und dabei alle paar Tage 
frisch gewaschene Kleidung angelegt werden. Zum Schluß wird gleichfalls eine Abwaschung 
mit warmem Seifenwasser oder ein warmes Bad genommen. Gelingt aber die völlige Ver- 
tilgung des Ausschlags in dieser Weise nicht, oder zeigen sich bald darauf neue Spuren 
desselben, so wird zur sicheren Heilung die strengere Kur mit Bettliegen unerläßlich. 
Um sich selbst vor einem Rückfall und die Angehörigen vor weiterer Ansteckung zu 
schützen, ist nach vollendeter Kur die Hauptsorgfalt auf Kleidung und Betten zu verwenden. 
Der Kranke kann füglich die Kur in seinem bisherigen Bette durchmachen und soll während 
der ganzen Kur dasselbe Hemd auf dem Leibe behalten. Nach dem Reinigungsbade aber 
soll er, wo sich dieß machen läßt, in ein anderes Bett liegen, das zuvor weder von ihm, 
noch von einem andern Krätzigen gebraucht worden; was an Bett- und Leibweißzeug und 
Kleidungsstücken (und zwar sämmtliche während der ganzen Zeit der Behaftung mit der 
Krätze getragenen Kleider, mit Einschluß der Mützen, Hauben, Halstücher, Sonntagskleider) 
waschbar ist, muß in Lauge besonders und mit Sorgfalt gewaschen, die Bettschleuche einer 
starken Hitze im Backofen ausgesetzt, oder wenigstens acht Tage lang im Freien oder in einer 
luftigen Kammer aufgehängt werden. 
Der Geheilte wird sammt seiner Umgebung die überstandene Krankhelt als eine Auf- 
forderung zu größerer Reinlichkeit und Pflege seines Körpers betrachten, sowie er sowohl, 
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