Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

Nr.  VII.  63

Gesetzes-  und  Verordnungs-Blatt
für  das  Großherzogtum  Baden.

Ausgegeben  zu  Karlsruhe,  Mittwoch  den  28.  Februar  1906.
Inhalt.

Bekanntmachungen:  des  Ministeriums  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts:  die  örtliche
Zuständigkeit  der  Grundbuchämter  betreffend;  des  Ministeriums  der  Finanzen:  Zollbefreiungen  im  kleinen  Grenzverkehr

  betressend;  die  Urkunden  über  das  anschlagsmäßige  Diensteinkommen  betreffend;  die  Einführung  des  neuen  Zolltarifs
beireffend.

 

 

 

Bekanntmachung.

(Vom  16.  Februar  1906.)
Die  örtliche  Zuständigkeit  der  Grundbuchämter  betreffend.

In  der  Anlage  veröffentlichen  wir

a.  ein  auf  den  Stand  vom  15.  Februar  d.  J.  gebrachtes  Verzeichnis  der  Grundbuchbezirke,
  welche  dem  Grundbuchamt  einer  andern  Gemeinde  zugewiesen  sind,

b.  ein  Verzeichnis  der  Nachträge  einschließlich  der  Berichtigungen  zu  den  Anlagen  F
und  G  der  Grundt  sverordnung  vom  18.  Februar  1901  (Gesetzes=  und
Verordnungsblatt  Seite  1310.

Durch  das  unter  a  genannte  Verzeichnis  wird  die  Anlage  B  zur  Grundbuchvollzugsverordnung
  sowie  die  Anlage  1  zur  Bekanntmachung  vom  18.  März  v.  J.  (Gesetzes=  und
Verordnungsblatt  Seite  162)  ersetzt,  durch  das  unter  b.  genannte  Verzeichnis  wird  die
Anlage  2  zur  gleichen  Bekanntmachung  ergänzt  und  die  Anlage  3  zur  gleichen  Bekanntmachung
  ersetzt.

In  der  Anlage  4  zur  Bekanntmachung  vom  18.  März  v.  J.  —  Verzeichnis  der  für
die  Bergwerke  zuständigen  Grundbuchämter  —  kommt  Ordnungsziffer  71  „Gipsgrube  Herthen“
in  Wegfall,  da  durch  Beschluß  der  oberen  Bergbehörde  vom  13.  März  v.  J.  das  Bergwerkseigentum
  aufgehoben  worden  ist.

Karlsruhe,  den  16.  Februar  1906

Großherzogliches  Ministerium  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts.
In  Vertretung:

Hübsch.

 

Wolfhard.

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