Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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Februar. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die den Flößern bei der Fahrt auf 
dem Neckar von Cannstadt bis zur Landesgrenze obliegende Voraussendung von Boten, sowie 
die von Segelschiffern und Flößern bei zusammentreffender Fahrt gegenseitig zu beobachtenden 
Vorsichtsmaßregeln. 33. 
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estafettentare pro“ 
1856—57. 40. 
Königliche Verordnung, betreffend die Hegezeit des Wildes. 37. 
März. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Ackien“ 
gesellschaft. 40. 
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die veränderte Eintheilung der Amis- 
notariatsbezirke Niederstetten und Schrozberg, O. A. Gerabronn. 39. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Maschinenfabrik Eßlingen. 4. 
Ebend. Verfügung in Betreff der Beschaffenheit der Simri-Meßgeschirre. 43. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Kaulla'sche Familienstiftung. 55. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend das Flößen von Eichenstämmen in 
sogenannten Schollen auf dem Neckar von Cannstadt bis Jartfeld. 44. 
Ebend. Verfügung, betreffend die Ordnung der Langholzflößerei auf dem Neckar. 47. 
Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die auf den Inhaber lautenden Staatsschuld“ 
scheine, welche zu pflegschaftlichem Vermögen gehören. 41. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Gebrauch gepfechteter Meßstangen 
bei öffentlichen Messungen und bei Messungen durch zur Ausübung der Feldmeßkunst ermächtigie 
Geometer. 55. 
April. 
. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifé in 
Beziehung auf den Tarasatz für Kaffee in Ballen oder Säcken. 56. 
Ebend. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung eines Nachtrags zu dem revidirlen Po- 
vereing-Vertrag vom 5. December 1851. 57. 
. Gesetz, betreffend die Malzsteuer. 83. 
. Finanz-Ministerium. Vollziehungs-Verfügung zu vorstehendem Gesetz. 99. 
Edend. Verfügung, betreffend die Eröffnung weiterer Uebergangsstraßen für Wein, ** 
most, Branntwein, Bier und Malz. 178.
	        
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