Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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Dachfirst  des  höchsten  benachbarten  Gebäudes  um  mindestens  5  Fuß  überragen.  Nöthigenfalls
  kann  auch  bei  größerer  Entfernung  der  Nachbargebäude  diese  Vorschrift  ertheilt  oder
überhaupt  größere  Höhe  bestimmt  werden.

Auch  kann  schon  bei  der  ersten  Anlage  des  Kamins  vorgeschrieben  werden,  daß  die
Fundamente  ünd  das  Gemäuer  in  der  Art  angelegt  werden,  daß  eine  Erhöhung  des
Kamins  noch  später  ausgeführt  werden  kann,  wenn  und  sobald  es  von  der  zuständigen
Polizeistelle  angeordnet  wird.  6

Eiserne  Kamine  sind  innerhalb  des  Gebäudes  oder  in  der  Nähe  brennbarer  Gegenstände
  mit  einem  mindestens  3  Zoll  4  Linien  dicken  Steingemäuer  zu  umgeben,  welches
durch  eine  Luftschichte  von  nicht  weniger  als  2  Zoll  Dicke  von  der  Wand  des  eisernen
Kamins  getrennt  ist.

In  allen  Fällen  muß  alles  Holzwerk  oder  was  sonst  brennbar  ist,  mindestens  1  Fuß
don  der  äußersten  Seite  des  Kamins  entfernt  seyn,  außerdem  nsthigenfalls  durch  Stein
oder  Blechbekleidung  gesichert  werden.

g.  23.

Erscheint  die  Herstellung  eines  feststehenden  Dampfkessels  in  der  von  dem  Unternehmer
  beantragten  Weise  mit  Gefahren  verbunden,  welchen  nur  durch  besondere  in  gegenwärtiger
  Verfügung  nicht  vorgesehene  Maßregeln  vorgebeugt  werden  kann,  so  ist  die  Anlage
  von  besondern  die  Gefahrlosigkeit  verbürgenden  Bedingungen  abhängig  zu  machen.

III.  Hinsichtlich  der  Behandlung  der  Concessions-Gesuche.
g.  24.

Die  Gesuche  um  Ermächtigung  zu  einer  Kesselanlage  oder  Kefselveränderung  find  bei
dem  Oberamte  des  Bezirks  anzubringen,  in  welchem  diese  Bauten  zur  Ausführung  komden
  sollen.

Bei  diesen  Gesuchen  muß  nachgewiesen  seyn,  in  welcher  Weise  der  Unternehmer  den
oben  gegebenen  Vorschriften  entsprechen  will,  besonders  aber  ist  unter  Anfügung  einer  höch-*
  W  verjüngten  Zeichnung  von  dem  Kessel,  wie  er  in  der  Feuerung  liegen  soll,

ebst  seinen  vorgeschriebenen  Zubehörden,  sowie  einem  Situationsplan  über  den  Aufstelwprrce
  und  dessen  Umgebung  unter  Bezugnahme  auf  diese  Zeichnungen  genau  zu
reiben

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