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5.
Regierungs-Blatt
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Königreich Württemberg.
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Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. Mai 1857.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend weitere Eisenbahnbauten. — Gesetz, betreffend die Aufhebung
des Erfordernisses der Befähigung zum Richteramt bei den Vorstehern der bürgerlichen Strafanstalten.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
A4 Geset,
betreffend weitere Eisenbahnbauten.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer gereuen
Stände verordnen und verfügen Wir:
Art. 1.
Es wird auf Staatskosten eine Eisenbahn von Plochingen nach Reutlingen gebaut.
Art. 2.
Zu diesem Bau und zu Anschaffung der Betriebsmittel werden zunächst verwendet:
1) der Ueberrest des im Jahr 1855 zu Kriegsrüstungen aufgenommenen Anlehens von
3 Millionen Gulden;