Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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5.
Regierungs-Blatt

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Königreich  Württemberg.
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Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  9.  Mai  1857.
Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  weitere  Eisenbahnbauten.  —  Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung
  des  Erfordernisses  der  Befähigung  zum  Richteramt  bei  den  Vorstehern  der  bürgerlichen  Strafanstalten.


 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A4  Geset,

betreffend  weitere  Eisenbahnbauten.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Raths  und  unter  Zustimmung  Unserer  gereuen
  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir:
Art.  1.
Es  wird  auf  Staatskosten  eine  Eisenbahn  von  Plochingen  nach  Reutlingen  gebaut.
Art.  2.
Zu  diesem  Bau  und  zu  Anschaffung  der  Betriebsmittel  werden  zunächst  verwendet:
1)  der  Ueberrest  des  im  Jahr  1855  zu  Kriegsrüstungen  aufgenommenen  Anlehens  von
3  Millionen  Gulden;