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b) Verfügung, betreffend die Entschädigung der Schulmeister und der unständigen Lehrer für das
Anwohnen bei den Schulconferenzen.
In Betreff der Entschädigung der Schullehrer für das Anwohnen bei den Schul-
conferenzen wird in Berücksichtigung der in den Preisen der Unterhaltsmittel eingetretenen
Steigerung unter Abänderung der einschlagenden Bestimmungen der Verfügung vom
3. October 1822 (Ergänzungsband zum Regierungsblatt von 1838, S. 321) Folgendes
verfügt:
Den Schulmeistern, sowie den unständigen Lehrern an den Volksschulen fünd, insoferne
sie vom Conferenzorte wenigstens eine Stunde entfernt wohnen, an Reisekosten fuͤr jede
Stunde der Entfernung ihres Wohnsitzes von dem Conferenzorte statt der bisberigen 10kr.
künftig je 15 kr. zu entrichten.
Außerdem sind als Entschädigung für den bei dieser Veranlassung fie treffenden wei-
teren Aufwand den Schulmeistern je 48 kr., den unständigen Lehrern je 40 kr. Taggeld
statt der bisherigen Vergütungen von 40 kr. und beziehungsweise von 30 kr. zu reichen.
Die Verwaltungen der zu Bestreitung des Aufwands verpflichteten Kassen haben hie-
nach sich zu achten.
Stuttgart den 11. Juni 1857.
Linden. Rümelin.
8) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
à) Bekanntmachung, betreffend die Gründung einer weiteren Präbende für unterstützungsbedürftige
Fräulein vom ritterschaftlichen Adel. -
Dem §. 2 der Stiftungs-Urkunde mehrerer Präbenden für Fräulein ritterschaftlichen
Adels vom 6. April 1818 (Reg.Blatt S. 146) gemäß haben Seine Königliche Ma-
lestät in Folge der Vermehrung des Stiiftungsfonds durch pöchste Entschließung vom
1. Mai die bisherige Zabhl von acht Präbenden auf neun, von welchen jede mit einem
jährlichen Genuß von zweihundert Gulden verbunden ist, zu erhöhen geruht.
Stuttgart den 14. Mai 1857.
Linden.