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Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
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Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Steuersatz vom inländischen
NRübenzucker und die Eingangszollsätze vom ausländischen Zucker und Syrup. — Verfügung, betreffend
die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1857—58.
—
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departementeé.
1. Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend den Steuersatz vom inländischen Rübenzucker und die Eingangszollsche vom
ausländischen Zucker und Syrup.
Durch die Verfügung des Finanz-Ministeriums vom 1. Juni 1855 (Reg.Blatt
S. 155) sind die Eingangszollsätze vom ausländischen Zucker und Sprup, so wie der
Eteuersatz vom vereinsländischen Rübenzucker für die Perlode vom 1. September 1855
16 Ende August 1857 verkündet worden.