Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

37“
Regierungs-Blatt
Königreich  Württemberg.
—IN3344  SioSans  1

Inhalt.

 

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  den  Steuersatz  vom  inländischen
NRübenzucker  und  die  Eingangszollsätze  vom  ausländischen  Zucker  und  Syrup.  —  Verfügung,  betreffend
  die  Umlage  der  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbesteuer  für  das  Etatsjahr  1857—58.

—

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Finanz-Departementeé.
1.  Des  Finanz-Ministeriums.
Verfügung,  betreffend  den  Steuersatz  vom  inländischen  Rübenzucker  und  die  Eingangszollsche  vom
ausländischen  Zucker  und  Syrup.

Durch  die  Verfügung  des  Finanz-Ministeriums  vom  1.  Juni  1855  (Reg.Blatt
S.  155)  sind  die  Eingangszollsätze  vom  ausländischen  Zucker  und  Sprup,  so  wie  der
Eteuersatz  vom  vereinsländischen  Rübenzucker  für  die  Perlode  vom  1.  September  1855
16  Ende  August  1857  verkündet  worden.