Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

5)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufhebung  der  besonderen  Staatsaufsicht  über  die  Gemeinde
Heuchlingen,  Oberamts  Aalen.

Mit  pöchster  Ermächtigung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  10.  d.  M.  ist
die  durch  die  Verordnung  vom  25.  September  1855  (Reg.  Blatt  S.  217)  angeordnete
besondere  Staatsaufsicht  über  die  Gemeinde  Heuchlingen,  Oberamts  Aalen,  wieder  aufgehoben
  worden;  was  hiemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  12.  Juni  1857.  Linden.

C)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Verlegung  der  Uebergangsstation  für  den  Verkehr  mit  controlepflichtigen
Gegenständen  von  Wimsheim  nach  Friolzheim,  beide  im  Cameralamtsbezirke  Leonberg.

Für  den  Uebergang  controlepflichtiger  Gegenstände  aus  und  nach  dem  Großberzogthum
Baden  ist  in  Friolzheim,  Cameralamts  Leonberg,  ein  Grenzacciseamt  errichtet  und  dagegen
das  bisherige  Grenzacciseamt  Wimsheim,  in  demselben  Cameralamtsbezirke,  aufgelöct
worden.

Dieß  wird  mit  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  27.  Januar  1853  (Reg.Blatt
S.  33)  biedurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  12.  Juni  1857.  Knapp.

NIO

Am  5.  Juni  d.  J.  find  die  Straf-Erkenntnisse  vom  ersten  Quartal  1857  ausgegeben  worden.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.