Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

Register 
über 
das Megierunge-Blatt für das Königreich Württemberg 
vom Jahr 1860. 
  
I. 
Chronologisches Verzeichniß der im Jahrgang 1860 des Regierunge-Blattes 
19. 
enthaltenen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen. 
November 1859. 
Geseg über die Stellung unter polizeiliche Aufsicht nach erstandener Strafe. 11. 
December 1859. 
9/23. Ministerien der Instiz und der auswärtigen Angelegenheiten. Bekannt- 
25. 
29. 
30. 
machung, betreffend den zwischen der Krone Württemberg und der Mehrzahl der Schweizer Kantonc 
bestehenden Staatsvertrag über die Behandlung der beiderseitigen Staats-Angehörigen in Concurs- 
fällen. 3. 
Königliche Verordnung in Betreff der Gebühren der Gerichts-Beisitzer. 1. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Meldungen um Oberamis-Physicate. 5. 
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Patent-Abgabe von den Handelsreisenden 
aus der Schweiz. 6. 
Januar 1860. 
. Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die veränderte 
Festsetzung der Anfangszeit des Langholzflößens auf der Enz und Nagold. 10. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen 
Persönlichkeit an die orthopädische Heilanstalt „Paulinenhülfe“ in Stuttgart. 9. 
. Ebend. Verfügung, betreffend die Pfechtung von Gefässen aus Glas oder Thon für den Ver- 
kauf von Essig. 9. 
.Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die auf den Inhaber lautenden Staatsschuld- 
scheine, welche zu pflegschaftlichem Vermägen gehören. 7.
	        
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