Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Abgangsstation Lokomotive und Wagen aufgestellt sind und die Eisenbahn-Direktion 
die betreffenden Ertrazüge in den einzelnen Fällen für zulässig findet. 
Die mit der Eisenbabn zu befördernden Estafetten werden durch einen Post-Unter. 
bediensteten oder einen anderen sicheren Mann begleitet. Derselbe überbringt die Estafette 
an vas Postbureau des an der Eisenbahn gelegenen Bestimmungsorts oder desjenigen 
Orts, von wo die Estafette zu Pferde oder zu Wagen weiter zu befördern ist. 
8. 76. 
Bestellung der Estafetten-Sendungen. 
Die vurch Estafette eingegangenen Gegenstände müssen, auch wenn sse zur Nachtzen 
eintreffen, ohne Verzug beliefert werden, sofern von dem Absender nicht ausdrücklich etwas 
Anderes bestimmt ist. Sie müssen vem Adressaten, oder wenn dieß nicht tbunlich ist, dem 
Vertreter desselben behändigt werden, wie solches für die Abgabe von Erpreßbriefen 
(§8. 15, 17) vorgeschrieben ist. 
Der Empfänger hat die richtige Ablieferung und die Zeit derselben zu bescheinigen. 
Ueber die Bestellgebühr vergl. §. 78, Ziff. I. 5. 
8. 77. 
Nach= und Zurück-Sendung. 
1) Wenn der Adressat einer Estafetten-Sendung sich nicht am Bestimmungsorte te. 
findet, so hat sich die Poststelle daselbst nach der Verfügung zu benebmen, welche etna 
der Absender oder vor seiner Abreise der Avressat für einen solchen Fall getroffen bat. 
2) Soll ein durch Estafette eingekommener Gegenstand ebenfalls mit Estaffette. nack. 
gesendet werden, so wird vdie nachzusendende Estafette so bebandelt, als wäre sie an dem 
Orte, von wo sie nachgesendet wird, nach dem neuen Bestimmungsort aufgegeben worden. 
Die Nachsendung mit Estafette findet nur dann statt, wenn die Kosten biefür em. 
weder von dem Versender bei der Aufgabe-Poststelle oder von dem Adressaten bei der 
Poststelle ves ursprünglichen Bestimmungsorts binterlegt worden sind. 
Wird die Nachsendung mit Estafette von Aufgebern oder Adressaten verlangt. 
welchen akontirt werden darf (8. 74, Ziff. 5), so ist eine solche Sicherheit nicht er. 
forderlich. 
3) Liegt eine besondere Anordnung ves Absenders oder des Aoressaten zur Nach. 
sendung mit Estafette nicht vor oder kann sie wegen Mangels einer Sicherheit für die
	        
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