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Kosten nicht ausgeführt werden, so wird die Sendung, wenn der Aufenthaltsort des
Adressaten bekannt ist, letzterem je nach der Beschaffenheit des Gegenstands mit der
Briefpost unter Rekommandation oder mit der Fahrpost nachgeschickt. Ist aber der Auf-
enthaltsort nicht ermittelt worden, so wird der Gegenstand als unbestellbar an den Auf-
gabeort in gleicher Weise zurückgesendet.
Letzteres hat auch zu geschehen, wenn vdie Estafetten-Sendung von dem Aoressaten
nicht angenommen worden oder aus irgend einem anderen Grunde unbestellbar ge-
blieben ist.
4) Die Nachsendung, beziehungsweise die Rücksendung erfolgt unter Anrechnung der
Auslagen und des Portos für die neue Transportstrecke oder für den Rückweg mit näch-
ster Post.
8. 78.
Gebühren für Estafetten.
Für Estafetten Sendungen sind im Inlande folgende Gebühren zu entrichten:
I. Bei der Beförderung zu Perde oder mittelst Wagens:
1) Die Expeditionsgebühr von —:. 1 fl.
Diese wird sowohl für die Annahme und Abfertigung einer Estafette am Aufgabeort,
als für die Umspedition einer vom Auslande kommenven oder dahin bestimmten Estafetten-
Sendung erhoben.
2) Die jeweilige Estafettentare für ein Merd nach Maßgabe der Entfernung, je-
voch bei kleineren Entfernungen mindestens auf 1 Meile.
3) Postillonstrinkgeld auf die Meile —:. 12 kr. Als Minimum werden 12 kr.
erhoben.
4) Die Auslagen für Chaussee-, Brücken-, Mlastergeld rc.
5) Belieferungsgebühr —:. 18 kr.
Diese wird in der Regel von dem Aoressaten am Bestimmungsort erhoben, kann
aber auch von dem Aufgeber vorausbezahlt werden. Im letzteren Fall ist auf der Avresse
der Sendung beizusetzen: „Belieferungsgebühr bezahlt.“
6) Wünscht der Absender einer Estafette, welche nur bis zur nächsten inländischen
Station oder nach einem inländischen Orte gebt, welcher ohne Pferdewechsel erreicht
werden kann, die Zurückbeförderung der Antwort durch den Postillon, welcher die
Estafette überbracht hat, so ist dieses zulässig, wenn der Postillon den Rückweg innerhalb