Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

1.
Regierungs=  Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  5.  Februar  1861.

Inhalt.
Köntgliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Ehestreltigkelten  zwischen  Evangelischen
und  die  Gesuche  Geschiedener  um  Gestattung  der  Wiederverheirathung.  —  Bekanntmachung,  betreffend
die  Anwendbarkeit  des  Artikels  421  des  Strafgesetzbuchs  auf  die  Faälle  des  Art.  4  des  Gesetzes  vom
23.  Junt  1853  über  die  Beseitigung  der  bei  Liegenschaftsveräußerungen  vorkommenden  Mißbräuche.  —
Bekanntmachung  in  Betreff  eines  mit  der  Großherzoglich  Badischen  Regierung  abgeschlossenen  Staats-Vertrags
  über  den  Anschluß  der  Pforzheimer  Eisenbahn  bei  Mühlacker.  —  Bekanntmachung,  betreffend
die  Waaren-Controle  im  Binnenlande.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministeriums.

a)  Verfügung,  betreffend  die  Ehestreitigkeiten  zwischen  Evangelischen  und  die  Gesuche  Geschiedener  um
Gestattung  der  Wiederverheirathung.

Die  evangelischen  Ebegerichte  des  Königreichs  haben  sich  bezüglich  der  Behandlung  der
Ehestreitigkeiten  und  der  Gesuche  Geschiedener  um  Gestattung  der  Wiederverheirathung
über  nachstehende  Grundsätze  vereinigt:

1)  Wenn  bei  Ehestreitigkeiten  der  klagende  Tbeil  allen  Umständen  nach  als  derjenige

  erscheint,  welchem  die  größere  Schuld  bei  den  Ehezerwürfnissen  beizu-