1.
Regierungs= Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 5. Februar 1861.
Inhalt.
Köntgliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ehestreltigkelten zwischen Evangelischen
und die Gesuche Geschiedener um Gestattung der Wiederverheirathung. — Bekanntmachung, betreffend
die Anwendbarkeit des Artikels 421 des Strafgesetzbuchs auf die Faälle des Art. 4 des Gesetzes vom
23. Junt 1853 über die Beseitigung der bei Liegenschaftsveräußerungen vorkommenden Mißbräuche. —
Bekanntmachung in Betreff eines mit der Großherzoglich Badischen Regierung abgeschlossenen Staats-Vertrags
über den Anschluß der Pforzheimer Eisenbahn bei Mühlacker. — Bekanntmachung, betreffend
die Waaren-Controle im Binnenlande.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministeriums.
a) Verfügung, betreffend die Ehestreitigkeiten zwischen Evangelischen und die Gesuche Geschiedener um
Gestattung der Wiederverheirathung.
Die evangelischen Ebegerichte des Königreichs haben sich bezüglich der Behandlung der
Ehestreitigkeiten und der Gesuche Geschiedener um Gestattung der Wiederverheirathung
über nachstehende Grundsätze vereinigt:
1) Wenn bei Ehestreitigkeiten der klagende Tbeil allen Umständen nach als derjenige
erscheint, welchem die größere Schuld bei den Ehezerwürfnissen beizu-