Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Nebenzellämter I. Klasse 
an der Grenze. 
Bemerkungen über besondere Befugnisse. 
  
  
  
  
  
  
  
On. Aanptamistezir. 
7. 8. *' 
l 
1|Nimmersatt. 
1 s 
2 Bafohren. Memel. Zu Spalte 7. Nro. 5. Das Nebenzollamt Langszargen ist befugt, beim Aus- 
3 Langallen. Jange von Poststücken nach Rußland auf Grund der Begleitscheine anderer Aemter des 
4 Kolleszischken. Tilsit Zellverelns den Verschluß zu recogneseiren und den wirklichen Ausgang zu bescheinigen, 
5/0 Buugczargen. ilsit. während das Hauptzellamt zu Tilsit die vollständige Erledigung attestirt. 
6Schirwindt. Schmaleningken. 
7|6 Cydkuhnen Zu " Das Nebenzellamt auf kem Bahnhese zu Eydkuhnen lst befugt, außer 
8|Mi ke « Stallupoͤnen. denjenigen Waaren, deren Absertigung ihm nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen 
5/ irunsken. zusieht auch lohgares Leder II. Bos. 2in., Kaͤviar II. Pos. 26., Thee II. Pos. 26w. 
Prostken Johannisbur und Pelzwerle II. Pos. 28. des Tarifs bis zu Mengen, von denen der Zoll 400 Thlr. 
O Dlottowen. Johe .beträgt, sowohl zur Verzellung als zur Weitersendung auf Begleitschein II. alzuferkigen, 
1. Opaliniec. 1 , auch eingehende Waaren auf Ansagezettel abzulassen und den n- ant unter Raum- 
2 Napierken. Neidenburg. n zur Ausfuhr nach Rußland anlangenden Waaren zu bescheint 
einzelne dringende Fälle ist dem Provinzial= Giellr#-Duelton lauch die Befugniß 
ertheilt. een gedachten Nebenzellamte zu Eydkuhnen die Ausfertigung eder Erledigung 
von Begleitscheinen 1I. rurch speclelle Verfügung zu gestatten. 
13 Neufahrwasser. Damig. Zu Spalte 7. Die Zollabsertigungsstelle zu Neufahrwasser ist nach M 
(Zollabsertigungsstelle gabe der 88. 7 und 40 der Instruction vom 10. N# 1849, zur schließlichen 7*t 
am Hafenort.) gung ven Seeschiffen und der in selbigen eingehenden aoi ausgehenden Waaren, so wie 
zur Ausfertigung und Erledigunz von Begleltscheinen befugt. 
11/9 
1|8 oleslawice. Podzam cze. 
14 S . „ 
1 Nobakow. Pogorzelice. 
1½ Boguslaw. Skalmierzyce. 
19 Woyczyn. Strzalkowo. 
W#/Greifswald. Wolgast. Zu 20. Das Nebenzollamt I. Klasse zu Grelfswald ist 1 L Begleitscheln-Aus- 
2 Barth. Stralsund. sertigung und Erledigung befngt und hat vorläufig das Nlederlage-Recht belbehalten. 
2 Damgarten. Triebsees. 
B Treptow a. T. 
8 zraeh,§dimmu- v . 8 Mebeelamt 2. W Govelsas ior 20.Wo i mr une 
5 ebenzellam avelpa dle Befugniß zur unbeschränkten 
Cwelpaß. Anklam. —* von Degleltscheiden I. zur Foen ung aopoaewnm bis . 100 Thlr. für 
einen Transvort von Gegenständen, von woelchen d. le 5 Thlr. vom Centner 
betragen, und zur Ausfertigung von Begleltscheinen l innerhalb dieser hebebcsugnß 
  
  
 
	        
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