Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Nebenzellämter  I.  Klasse
an  der  Grenze.

Bemerkungen  über  besondere  Befugnisse.

 

 

 

 

 

 

 

On.  Aanptamistezir.
7.  8.  *'
l
1|Nimmersatt.
1  s
2  Bafohren.  Memel.  Zu  Spalte  7.  Nro.  5.  Das  Nebenzollamt  Langszargen  ist  befugt,  beim  Aus-3
  Langallen.  Jange  von  Poststücken  nach  Rußland  auf  Grund  der  Begleitscheine  anderer  Aemter  des
4  Kolleszischken.  Tilsit  Zellverelns  den  Verschluß  zu  recogneseiren  und  den  wirklichen  Ausgang  zu  bescheinigen,
5/0  Buugczargen.  ilsit.  während  das  Hauptzellamt  zu  Tilsit  die  vollständige  Erledigung  attestirt.
6Schirwindt.  Schmaleningken.
7|6  Cydkuhnen  Zu  "  Das  Nebenzellamt  auf  kem  Bahnhese  zu  Eydkuhnen  lst  befugt,  außer
8|Mi  ke  «  Stallupoͤnen.  denjenigen  Waaren,  deren  Absertigung  ihm  nach  den  allgemeinen  gesetzlichen  Bestimmungen
5/  irunsken.  zusieht  auch  lohgares  Leder  II.  Bos.  2in.,  Kaͤviar  II.  Pos.  26.,  Thee  II.  Pos.  26w.
Prostken  Johannisbur  und  Pelzwerle  II.  Pos.  28.  des  Tarifs  bis  zu  Mengen,  von  denen  der  Zoll  400  Thlr.
O  Dlottowen.  Johe  .beträgt,  sowohl  zur  Verzellung  als  zur  Weitersendung  auf  Begleitschein  II.  alzuferkigen,
1.  Opaliniec.  1  ,  auch  eingehende  Waaren  auf  Ansagezettel  abzulassen  und  den  n-  ant  unter  Raum-2
  Napierken.  Neidenburg.  n  zur  Ausfuhr  nach  Rußland  anlangenden  Waaren  zu  bescheint
einzelne  dringende  Fälle  ist  dem  Provinzial=  Giellr#-Duelton  lauch  die  Befugniß
ertheilt.  een  gedachten  Nebenzellamte  zu  Eydkuhnen  die  Ausfertigung  eder  Erledigung
von  Begleitscheinen  1I.  rurch  speclelle  Verfügung  zu  gestatten.
13  Neufahrwasser.  Damig.  Zu  Spalte  7.  Die  Zollabsertigungsstelle  zu  Neufahrwasser  ist  nach  M
(Zollabsertigungsstelle  gabe  der  88.  7  und  40  der  Instruction  vom  10.  N#  1849,  zur  schließlichen  7*t
am  Hafenort.)  gung  ven  Seeschiffen  und  der  in  selbigen  eingehenden  aoi  ausgehenden  Waaren,  so  wie
zur  Ausfertigung  und  Erledigunz  von  Begleltscheinen  befugt.
11/9
1|8  oleslawice.  Podzam  cze.
14  S  .  „
1  Nobakow.  Pogorzelice.
1½  Boguslaw.  Skalmierzyce.
19  Woyczyn.  Strzalkowo.
W#/Greifswald.  Wolgast.  Zu  20.  Das  Nebenzollamt  I.  Klasse  zu  Grelfswald  ist  1  L  Begleitscheln-Aus-2
  Barth.  Stralsund.  sertigung  und  Erledigung  befngt  und  hat  vorläufig  das  Nlederlage-Recht  belbehalten.
2  Damgarten.  Triebsees.
B  Treptow  a.  T.
8  zraeh,§dimmu-  v  .  8  Mebeelamt  2.  W  Govelsas  ior  20.Wo  i  mr  une
5  ebenzellam  avelpa  dle  Befugniß  zur  unbeschränkten
Cwelpaß.  Anklam.  —*  von  Degleltscheiden  I.  zur  Foen  ung  aopoaewnm  bis  .  100  Thlr.  für
einen  Transvort  von  Gegenständen,  von  woelchen  d.  le  5  Thlr.  vom  Centner
betragen,  und  zur  Ausfertigung  von  Begleltscheinen  l  innerhalb  dieser  hebebcsugnß