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1) das zurückgelegte 19. Lebensjahr;
2) der Besitz eines inländischen Gemeindegenossenschaftsrechts:
3) die Absolvirung eines im Ganzen mindestens zweisährigen Kurses an der poly-
technischen Schule oder an der Universität oder an beiden Anstalten, und zwar nach Er-
stehung der ordentlichen Aufnahmsprüfung für die polytechnische Schule oder einer Maturi-
tätsprüfung für die Universttät.
Die Vorbereitung auf diesen polytechnischen oder akademischen Kurs ist an eine be-
stimmte Anstalt nicht gebunden; jevoch empfiehlt sich hiezu den Candidaten aus dem Volks-
schulstande vorzugsweise der Besuch einer Oberrealschule.
g. 8.
Die Zulassung zur realistischen Professoratsprüfung ist
1) dadurch bedingt, daß der Candidat mindestens ein Jahr zuvor die theoretische
Reallehrerprüfung erstanden und hiebei in den Fächern seiner Richtung (v. h. bei der
sprachlich-historischen Richtung in den unter 8. 3 lit. a—e, bei der mathematisch-natur-
wissenschaftlichen Richtung in den übrigen in §. 3 bezeichneten obligaten Fächern) sich die
Durchschnittsnote „gut“ erworben habe.
Bei einer geringeren Note kann die Zulassung ausnahmsweise dann erfolgen, wenn
der Candidat durch hervorragende Erprobung im Dienst wäbrend der Zwischenzeit oder
durch eine nachweislich indeß von ihm benützte Gelegenheit zu ausreichenden Studien in
denjenigen Fächern, in welchen seine Leistungen nicht genügt haben, die Ergänzung des
früheren Abmangels gewährleistet.
2) Bezüglich des Gangs der Vorbildung wird für die Zulassung zur realistischen
Professoratsprüfung erfordert, daß die Candidaten nach Erstehung der Maturitätsprüfung
für die Universstät, und zwar die Canvidaten der sprachlich-historischen Richtung nach Er-
stehung der humanistischen Maturitätsprüfung, mindestens zwei Jahre lang die Universttät
besucht und hiebei insbesondere die wichtigeren philosophischen Vorlesungen gehört haben.
Bei Candidaten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung, welche einen längeren
Kurs an der polytechnischen Schule durchlaufen haben, genügt jevoch ein einjähriger be-
sonders auch auf das Hören philosophischer Vorlesungen verwendeter Besuch der Universttät.
Auch wird von den Candidaten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung der
Besuch eines chemischen Praktikums verlangt.