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Die auf ihre Meldung zugelassenen Kandidaten werden von dem K. Studienrath zur
Prüfung einberufen.
II. Von der Präceptoratsprüfung insbesondere.
8. 8.
Bei der Präceptoratsprüfung sind unerläßliche Fächer:
1) klassische Philologie,
2) Deutsche Sprache,
3) Arithmetik,
4) Französisch,
5) Geschichte,
6) Geographie,
7) Religion für diejenigen Kandidaten, welche nicht eine theologische Dienstprüfung
mit Erfolg erstanden haben.
Beliebig ist die Prüfung in
1) Geometrie und Algebra,
2) Englisch,
3) Gesang.
§ 9.
Bei der Prüfung in klassischer Pbilologie wird verlangt:
1) eine schriftliche Uebersetzung aus dem Deutschen ins Lateinische, desgleichen aus dem
Deutschen oder Lateinischen ins Griechische, wobei sowohl grammatische Korrektheit
als guter Stil erwartet wird;
2) mündliche Uebersetzung und Erklärung eines Abschnitts aus einem der nachbenannten
Schriftsteller: Julius Cäsar; Sallust; Livius 1tes bis 4tes und 21 stes bis
30stes Buch; Ciceros Reden für Milo, für Roscius Amerinus und gegen Calilina;
Ovids Metamorphosen; Vergils Aeneis 1stes bis 6stes Buch; Kenophons
Memorabilia, Hellenica und Anabasis; Isokrates Panegyricus und Areopagiticus;
Homers Odyssee;
3/ schristliche Uebersetzung und Erklärung eines Abschnitts aus einem der gedachten
lateinischen und griechischen Schriftsteller.
Bei Nr. 2 und 3 wird gründliche Kenntniß der lateinischen und griechischen Gram-