Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 28. Dezember 1867. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Könlgliche Verordnung, betreffend die Einführung einer Landes-Synode in der 
evangelischen Kirche von Würtkemberg. — Königliche Verordnung, betreffend die Stellung des Ministe- 
riums des Kirchen= und Schulwesens bei Angelegenheiten der evangelischen Kirche. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteucrämtern. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Einführung einer Landes-Synode in der evangelischen Kirche von Württemberg. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um der Gemeindevertretung in der evangelischen Landeskirche, welche in unterer und 
mittlerer Stufe durch die K. Verordnungen vom 25. Januar 1851, betreffend die Ein- 
führung von Pfarrgemeinderäthen, und vom 18. November 1854, betreffend die Ein- 
führung von Diözesan-Synoden, geregelt worden ist, auf oberster Stufe durch Einfüh- 
rung einer Landes-Synode den Abschluß zu geben, verordnen und verfügen Wir auf 
den Antrag des evangelischen Synodus und nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes 
wie folgt: 
S. 1. 
Die Landes-Synode ist zu Vertretung der Genossen der evangelischen Landeskirche, 
gegenüber von dem landesherrlichen Kirchenregiment bestimmt.
	        
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