Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

II. 
Taxe der homöopathischen Arzneimittel. 
51 
  
1. Nuttertinkturen. 
Essenzen aus gleichen Theilen ausgepressten frischen Saf#tes 
uand Weingeistes zusammengesetzt 
Tinkturen aus 1 Theil trockener Arzneisubstanz und 20 Tbhei- 
len Weingeistes bereitet. 
2. Verdünnungen. 
Mit Weingeist bereitet von der I. bis 30. Verdlünnung 
Streukügelchen, welche mit einem Arzneimittel befeuchtet 
sind 
Reine, unbefenchtete Streukügelchen, sowie reiner präparir— 
ter Milchzucker # 
  
1 bis 30 Tropfen. . 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
jede weitere 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
1 bis 20 Tropfen. . 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
jede weitere 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
1 bis 30 Tropfen. 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
jede weitere 100 rropfen oder 
5 Gramm 
bis zu 1 Gramm 
über 1 Gramm bis zu 2 Gr. 
über 2 Gramm bis zu 5 Gr. 
5 Gramm. 
 
	        
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