Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Bertrag mit Baden und Hessen. 
Verhandelt Versailles, den 15. Nodember 1870. 
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeut- 
schen Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Kö- 
nigliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein übereingekommen sind, über 
die Gründung eines Deutschen Bundes in Verhandlung zu treten und zu diesem Zwecke 
bevollmächtigt haben, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes: 
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsidenten des 
Staats-Ministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen 
Otto von Bismarck-Schönhausen, 
den Königlich Sächsischen Staats-Minister der Finanzen und der auswär- 
tigen Angelegenheiten, Richard Freiherrn von Friesen 
und 
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren Staats-Minister 
Martin Friedrich Rudolph Del brück, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Staats-Ministeriums und Staats-Minister 
des Innern Dr. Julius Jolly und 
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses 
und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf von Freydorf, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammt-Ministeriums und Minister des 
Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie des Innern, Wirklichen Ge- 
heimen Rath Freiherrn Reinhard von Dalwigk zu Lichtenfels und. 
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