Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

— 43 — 
Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen Stücke zu erheben- 
den Gebühren. 
Für alle Gewichtsstücke tritt eine Ermäßigung der Gebühren in Kolumne A um 20 % ein, sobald 
Jemand 100 Stück und mehr von derselben Schwere zu gleicher Zeit zur Eichung bringt. 
Die Ansätze in Kolumne B und C bleiben in solchen Fällen ungeändert. 
  
  
  
  
  
A. B. 
für die für die für u 
Gegenstand. Eichung. Berichtigung. Stenelung. 
Sgr. Sgr. Sgr. 
VI. Waagen. 
a. Gleicharmige Balkenwaagen für den 
Handel sverkehr. 
Bei einer größten einseitigen Tragfähigkeit 
von 500 G. und weniger 2½ 1 1½ 
von mehr als 500 G. bis 5116. 2 3 
„ „ „ 5 K. „ 20 fl. 7½ 3 5 
„ „ „ 20 K., „ 50 K. 10 5 7½ 
„ „ 50 K. „ 100 fl. 12½ 6 9 
für je 50 K. mehr ein Mehrbetrag vo 2½ 1 2 
fuͤr besondere Untersuchung zweier Waagschaalen fuͤr zun 
bis zu 20 K. *1%½ u sähigeet“ ... — V, 1 
darüber hinaus ... .. — 1 2 
b. Gleicharmige Balkenwaagen als Präciftons= 
waagen (und Medicinalwaagen). 
Bel einer größten einseitigen Tragfähigkeit 
von 500 G. und weniren 5 2½ 3 
von mehr als 500 G. bis z 5 4. 10 5 6 
„ „ „ 5 Kk. „ „:0 K. . 15 7½ 10 
„ 20 K. „ „ 0 K. 20 10 15 
für Untersuchung der Waagschaalen, wie unter a. 
c. Ungleicharmige Decimal balkenwaagen. 
Bei einer größten einseitigen Tragfähigkeit 
von 5 K. und weniger ..... 4 2 2 
von mehr als 5 K bie 20 Kfl. .... 6 3 3 
„ „ „ 20 K. „ 50 K. 8 4 4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.