Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

— 41 — 
weisen, daß sie die zur Anstellung als Lehrer abzulegende Prüfung bestanden haben „") oder als 
solche angestellt sind. Ist dies der Fall, so werden sie wie andere Militairpflichtige behandelt, jedoch 
mit dem Unterschied, daß sie, sofern sie der Loosnummer nach zum Dienst gelangen und dienstbrauch- 
bar sind, statt zu einer dreijährigen aktiven Dienstzeit nur zu einer 6wöchentlichen Ausbildung bei 
einem Infanterie-Regiment eingestellt werden.“) 
. Auf das zu stellende Ersatz-Kontingent kommen dieselben nicht in Anrechnung. 
. Wenn ein solcher Militairpflichtiger vor vollendetem Zlsten Lebensjahre aus dem Schul-Amt für 
immer entlassen wird, so hat die vorgesetzte Behörde dem Landwehr-Bezirks-Kommando zur weiteren 
Anzeige an die Ersatz-Behörden hiervon Mittheilung zu machen. Ob derselbe nachträglich zur Er- 
füllung seiner vollen Dienstpflicht heranzuziehen ist (8. 8 ad 1.), bleibt dem Ermessen der Ersatz- 
Behoörden dritter Instanz überlassen, deren Entscheidung in derartigen Fällen einzuholen ist. 
8. 47. 
Ueberweisung zur Ersatz-Reserve, beziehung Sweise Seewehr im Allgemeinen. 
.Asle Militairpflichtigen, welche nach Maaßgabe der in den vorstehenden Paragraphen enthaltenen Be- 
stimmungen vom Militairdienst für gewöhnliche Friedenszeiten zu befreien sind, werden der ersten 
oder zweiten Klasse der Ersatz-Reserve beziehungsweise der Seewehr überwiesen. 
Aus den nachfolgenden beiden Paragraphen ergiebt sich, welche von den in Rede stehenden Militair- 
Pflichtigen der ersten Klasse der Ersatz-Reserve, welche der zweiten Klasse der Ersatz-Reserve und welche 
der Seewehr zu überweisen sind, sowie in welchem Verhältniß die Mannschaften dieser drei Kate- 
gorien slehen. 
—W*. 
.— 
5S. 48. 
Von der ersten Klasse der Ersatz-Reserve und von der Seewehr. 
4Zur ersten Klasse der Ersatz-Reserve sind in jedem Armee-Korps-Bezirk alljährlich so viele Mann- 
schasten zu designiren, daß im Mobilmachungsfalle der erste Rekruten-Bedarf bei den Ersatz-Truppen- 
theilen — einschließlich der Handwerker-Abtheilungen — der Linien-Infanterie, Linien-Artillerie und 
Linien-Pioniere, sowie der Bedarf an Train-Mannschaften einschließlich der Handwerker (Bäcker 2c.) 
für die Train-Abtheilungen gedeckt werden kann. 
Die General-Kommandos berechnen den ungefähren ersten Rekruten-Bedarf der Ersatz= und Hand- 
werker-Abtheilungen derjenigen Truppentheile, welche sich aus dem Korps-Bezirk ergänzen, sowie den 
aus dem Beurlaubtenstande nicht zu deckenden Bedarf an Train-Mannschaften. Dieser Bedarf wird 
unter Zuschlag von 25 pCt. auf die Aushebungsbezirke repartirt, und in letzteren jährlich ½ der re- 
partirten Quote zur ersten Klasse der Ersatz-Reserve designirt. 
Der ersten Klasse der Ersatz-Reserve sind vorzugsweise diejenigen Militairpflichtigen zu überweisen, 
welche zum Militairdienst tauglich befunden, aber wegen hoher Loosnummer nicht zur Einstellung ge- 
— 
# 
*) Zurückstellung der noch nicht Geprüften cf. S. 44. 
“) Dieselben werden bei den Truppen über den Etat elngestellt. Der Antritt der 6wöchentlichen Dienstzeit i# 
so zu bestimmen, daß dabei sowohl die Interessen des Truppentheils, als auch die der Schul-Amts-Kandidaten nach 
Moglichkeit berücksichtigt werden. 
6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.