Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Es sind die Realanstalten zu Biberach, Calw, Hall, Ludwigsburg, Nürtingen, 
Rottweil und Tübingen. 
Stuttgart, den 26. Juni 1872. 
Der Minister des Innern. Der Kriegs-Minister. 
Sick. v. Suckow. 
b) Bekanntmachung, betreffend Abänderungen und Ergänzungen zur Verordnung, betreffend die 
Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des 
Beurlaubtenstandes. · 
Unter Bezugnahme auf die im Regierungsblatt Nro. 22. pro 1871 erfolgte Publi- 
kation der Verordnung, betreffend r2c. werden hiemit die inzwischen ergangenen Verfügungen, 
durch welche die genannte Verordnung abgeändert oder ergänzt worden ist, zur Nach- 
achtung veröffentlicht. 
Stuttgart, den 4. Juli 1872. 
Der Minister des Innern: Der Kriegsminister: 
Sick. v. Suckow.
	        
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