Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Es  sind  die  Realanstalten  zu  Biberach,  Calw,  Hall,  Ludwigsburg,  Nürtingen,
Rottweil  und  Tübingen.
Stuttgart,  den  26.  Juni  1872.
Der  Minister  des  Innern.  Der  Kriegs-Minister.
Sick.  v.  Suckow.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderungen  und  Ergänzungen  zur  Verordnung,  betreffend  die
Organisation  der  Landwehrbehörden  und  die  Dienstverhältnisse  der  Mannschaften  des
Beurlaubtenstandes.  ·

Unter  Bezugnahme  auf  die  im  Regierungsblatt  Nro.  22.  pro  1871  erfolgte  Publikation
  der  Verordnung,  betreffend  r2c.  werden  hiemit  die  inzwischen  ergangenen  Verfügungen,
durch  welche  die  genannte  Verordnung  abgeändert  oder  ergänzt  worden  ist,  zur  Nachachtung
  veröffentlicht.

Stuttgart,  den  4.  Juli  1872.
Der  Minister  des  Innern:  Der  Kriegsminister:
Sick.  v.  Suckow.