248
Es sind die Realanstalten zu Biberach, Calw, Hall, Ludwigsburg, Nürtingen,
Rottweil und Tübingen.
Stuttgart, den 26. Juni 1872.
Der Minister des Innern. Der Kriegs-Minister.
Sick. v. Suckow.
b) Bekanntmachung, betreffend Abänderungen und Ergänzungen zur Verordnung, betreffend die
Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des
Beurlaubtenstandes. ·
Unter Bezugnahme auf die im Regierungsblatt Nro. 22. pro 1871 erfolgte Publikation
der Verordnung, betreffend r2c. werden hiemit die inzwischen ergangenen Verfügungen,
durch welche die genannte Verordnung abgeändert oder ergänzt worden ist, zur Nachachtung
veröffentlicht.
Stuttgart, den 4. Juli 1872.
Der Minister des Innern: Der Kriegsminister:
Sick. v. Suckow.